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Haus & Grund: Rauchwarnmelder retten Leben!

„Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch wieder die Zeit des Kaminheizens, des Kerzenlichts und mit dem Advent dann auch der Kerzen auf Adventskränzen und möglicherweise auch auf Weihnachtsbäumen. Die Brandgefahr steigt“, sagt der Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V., Ingmar Vergau. „Aber nicht nur in dieser Zeit ist es wichtig, sich und seine Lieben vor den Gefahren eines Wohnungsbrandes zu schützen. Die häufigsten Auslöser von Wohnungsbränden sind defekte Elektrogeräte. Rauchwarnmelder sind Lebensretter!“, weiß Vergau.

Brände in Wohngebäuden mit tödlichem Ausgang seien bundesweit zwar mittlerweile die Ausnahme, aber dem Deutschen Feuerwehrverband zufolge, sind bundesweit im Jahr 2023/24 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben gekommen. „Die Zahl der Todesfälle ist seit der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht zwar rückläufig aber jedes Brandopfer ist eins zu viel“, so der Haus & Grund Landesgeschäftsführer.

In Bremen müssen seit dem 31.12.2015 alle Wohnungen und Eigenheime in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen in Wohnung oder Eigenheim dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. „Unabhängig von diesen Bremischen gesetzlichen Vorgaben sollte idealerweise auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert sein. Hier befinden sich in den meisten Haushalten Elektrogeräte wie Fernseher, WLAN-Router, Musikanlagen oder Ladestationen. Defekte an elektrischen Geräten sind die Hauptursache für Wohnungsbrände“, mahnt Vergau.

„Wie bei allen Elektrogeräten ist auch die Lebensdauer eines Rauchwarnmelders begrenzt. Anders als bei der Spül- oder der Waschmaschine sollte man hier jedoch nicht warten, bis ein Defekt vorliegt. Schließlich handelt es sich um ein Sicherheitsgerät, das im Brandfall Leben retten soll. Damit Rauchwarnmelder im Ernstfall funktionieren, wird eine jährliche Wartung sowie ein Austausch nach zehn Jahren empfohlen. Mit dem Alter der Geräte steigt die Wahrscheinlichkeit für Fehlalarme.

Einmal pro Jahr ist auch bei langlebigen Meldern die Funktionsfähigkeit per Testknopf zu prüfen. Ertönt ein Signal, ist alles in Ordnung. Rauchwarnmelder, die 2015 installiert wurden, müssen spätestens 2025 ausgetauscht werden“, rät der Haus & Grund Geschäftsführer.

„Damit die Geräte optimal funktionieren, muss etwaiger Rauch ohne Beeinträchtigung in den Melder einströmen können. Die Raucheintrittsöffnungen sollten daher frei von Staub und Insekten sein. Kleinere Verunreinigungen können vorsichtig mit einem feuchten Tuch entfernt werden, bei stark verschmutzten Geräten empfiehlt sich ein Austausch. Zudem gilt es zu prüfen, ob der Melder korrekt platziert ist. Laut Montageempfehlungen sollte er mittig an der jeweiligen Zimmerdecke mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden oder Hindernissen, wie Schränken oder Lampen, angebracht werden“, so die Empfehlung von Vergau.