Ärger mit dem Vermieter oder Nachbarn in der Grillsaison vermeiden
Sonnig und warm soll es in den kommenden Tagen werden – da möchten sicher viele Bremer und Bremerinnen sowie Bremerhavener und Bremerhavenerinnen die Grillsaison eröffnen. Überall in der Nachbarschaft werden die Grills angeworfen und der Geruch von deftigem Grillgut ist wahrzunehmen. „Des einen Freud, des anderen Leid. Rauch und Grillgeruch führen immer wieder mal zu Konflikten mit den Nachbarn“, weiß Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
„Immer wieder wird bei unseren Rechtsberatern und Rechtsberaterinnen die Frage gestellt, wie oft auf dem Balkon gegrillt werden darf“, sagt Vergau und erklärt: „Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist nicht grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Mietwohnungen, solange es nicht anders im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt ist. Wenn der Mietvertrag das Grillen verbietet, muss dieses Verbot beachtet werden. Andernfalls drohen eine Abmahnung oder Kündigung. Im Mehrfamilienhaus ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse grundsätzlich nur mit einem Elektrogrill möglich.“ Dabei gehe es nicht nur um die Geruchsbelästigung. „Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon wegen der offensichtlichen Brandgefahr nicht erlaubt“, stellt Vergau fest.
„Rauchschwaden und Gerüche vom Grill dürfen grundsätzlich nicht die Nachbarschaft belästigen. Das Grillen kann sogar als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe nach sich ziehen, wenn sich Nachbarn dadurch belästigt fühlen. Um Streit zu vermeiden, sollte man vor dem Anwerfen des Grills das Gespräch der potentiell beeinträchtigten Nachbarschaft suchen. Dann können sich die Nachbarn auf den Grillabend einstellen und gegebenenfalls Vorkehrungen treffen, damit der Geruch nicht in die Wohnung zieht.“
„Es gibt keine eindeutige Regelung, wie oft im Jahr gegrillt werden darf. In den vergangenen Jahren haben Gerichte dazu sehr unterschiedliche Urteile gesprochen. Aus diesem Grunde ist es ratsam, einen Rechtsstreit zu vermeiden und die Nachbarn im Vorhinein zu fragen, wie oft für sie das Grillen in Ordnung sei“, rät Vergau.
Alternativ biete es sich an, auf einen der öffentlichen Grillplätze in Bremen und Bremerhaven auszuweichen, wo das Grillen explizit erlaubt sei. „So ist das Grillen in Bremen beispielsweise am Stadtwaldsee, am Sodenmattsee, am Weseruferpark in Rablinghausen und auch am Werdersee an den drei ausgewiesenen Grillplätzen und auf der sogenannten "Grillwiese" hinter dem DLRG-Haus gestattet. Auch in Bremerhaven gibt es ausgewiesene Grillplätze, wie zum Beispiel im Bürgerpark, am Erikasee oder an der Geeste“, erläutert der Haus & Grund Geschäftsführer. Gute Informationen zu den Grillplätzen in der Region erhält man auf den kommunalen Internetseiten unter dem Stichwort „Grillen“.