Rechtsgrundlage für die Kappungsgrenzenverordnung nicht ersichtlich
Die Kappungsgrenzenverordnung für Bremen aus dem Jahr 2013 läuft nach zweimaliger Verlängerung aus. „Und das ist gut so! Eine Verlängerung wäre unseres Erachtens verfassungswidrig. Wir werden prüfen, ob wir gegen eine weitere Verlängerung der Kappungsgrenze gerichtlich vorgehen und im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen müssen“, das kündigt Ingmar Vergau, Landesgeschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. an. „Das Bundesverfassungsgericht hat schon die von den Voraussetzungen unseres Erachtens gleichzusetzende Mietpreisbremse nur deshalb akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der weiteren Verlängerung läuft der Senat sehenden Auges in den Verfassungsbruch.“
„Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen muss wieder auf das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Maß von 20% innerhalb von drei Jahren festgelegt werden. Das in ganz Bremen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, der eine Kappungsgrenze rechtfertigt, ist nicht erwiesen. Die Voraussetzungen, für eine in der Stadt Bremen flächendeckend geltende Kappungsgrenze, sind in den meisten Stadtteilen nicht gegeben. Beispielsweise in Bremen-Nord fehlen bei einem relativ entspannten Wohnungsmarkt sämtliche Voraussetzungen, genauso in den Stadtteilen Hemelingen, Osterholz, Obervieland, Vahr, Huchting, Walle und Woltmershausen“, so Vergau.
„Wichtig ist es, dass Wohnraum geschaffen wird. Hier ist die Kappungsgrenzenverordnung kontraproduktiv, da die Attraktivität der Investition in den Neubau gebremst wird. Solange das Angebot in den Gebieten, wo Wohnraum knapp ist, nicht vergrößert wird, werden es Menschen mit kleinerem Budget trotz Kappungsgrenze schwer haben, eine passende Wohnung zu finden. Vermieter suchen sich ihre Mieter in der Regel nach deren Bonität aus. Die Senkung der Kappungsgrenze ist kein geeignetes Instrument, Beziehern mittlerer und niedriger Einkommen zu einer Wohnung zu verhelfen. Wenn gerade diejenigen, die sich auch eine teurere Wohnung leisten könnten, von herunterregulierten Mieten profitieren, hat auch das indirekt Auswirkungen auf den Neubau. Niedrige Mieten machen den Kauf einer Wohnung für diejenigen, die sich das eigentlich leisten könnten, weniger attraktiv. Die Senkung der Kappungsgrenze hemmt deshalb die Nachfrage nach Kaufimmobilien, was sich wiederum in einer verringerten Bautätigkeit niederschlägt“, ergänzt der Haus & Grund Landesgeschäftsführer. „Auch die Instandhaltung wird auf lange Sicht gefährdet. Derartige Investitionen sind bei einer durchschnittlichen Quadratmetermiete in Bremen von € 7,50 und stetig steigenden Baukosten künftig kaum mehr wirtschaftlich zu realisieren. Konsequenz dieser Tatsache ist, dass eine Fortführung der Kappungsgrenzenverordnung dazu führt, dass sie die Ursache steigender Mieten, nämlich die Verknappung des Angebots, weiter verschärft“, mahnt Vergau.