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Mieterselbstauskunft

Bonitätsauskunft

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit,vor Abschluss eines Mietvertrages die Bonität eines Mietinteressenten über eine Auskunft der Creditreform Gelsenkirchen zu überprüfen.


Angesichts der Zunahme überschuldeter privater Haushalte und der erheblichen Kosten, die mit einer Räumungsklage verbunden sind, ist es gerade für den privaten Eigentümer unerlässlich, sich über eine Selbstauskunft mit anschließendem Solvenz-Check ein klares Bild von der Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten zu verschaffen.

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann grundsätzlich erst bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten ausgesprochen werden. Für die sich anschließende Räumungsklage sind ohne weiteres mindestens sechs Monate Dauer einzukalkulieren. Hat der Mieter kein Vermögen, kann der Vermieter den Mietausfall, die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die Räumungskosten nicht eintreiben.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir die Auskunft allerdings nur noch einholen, wenn Sie uns hierzu einen schriftlichen Auftrag erteilt haben. Word-Dateien des Auftrages und der Selbstauskunft können Sie über die nachfolgenden Links herunterladen.

Hinweis zur Selbstauskunft: Das Informationsblatt der Creditreform ist dem Interessenten auszuhändigen.

Hinweis zum Solvenzcheck: Bitte reichen Sie uns mit jedem Antrag auch dem im Downloadformular befindlichen „Anbindungsvertrag“ unterzeichnet ein. Die Dokumente der Creditreform sind für Ihre Unterlagen bestimmt.

 

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