Vorbereitung des Wärmekonzeptes der Stadt Chemnitz
Die Stadt Chemnitz lässt auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 01.01.2024 eine kommunale Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet erstellen. Für die Durchführung wurde durch das Umweltamt ein Konsortium aus der GEF Ingenieur AG und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus – Senftenberg (BTU) beauftragt. Am 20.06.2024 fand im eins Konferenzcenter auf Einladung durch die Amtsleiterin, Frau Kühnel, der erste Termin zum Projektstart zur kommunalen Wärmeplanung statt. Vorausgeschickt sei, dass für alle Kommunen über 100.000 Einwohner ein kommunaler Wärmeplan ab 01.01.2026 und für Kommunen unter 100.000 Einwohner ab 01.01.2028 ein kommunaler Wärmeplan verpflichtend ist.
Zum o. g. Termin waren anwesend:
- Geschäftsführer der Inetz GmbH
- mehrere Vertreter der eins energie
- Vertreter des zentralen Energiemanagement der Stadt Chemnitz
- Prokurist der GGG
- sämtlich Genossenschaften der Stadt
- Vertreter der Verbraucherzentrale Sachsen
- Vertreter der Handwerkskammer u. IHK Chemnitz
- Vertreter der beiden H & G Vereine von Chemnitz
Das Unternehmen der Projektverantwortlichen wurde 1984 in Leimen gegründet. Von der Belegschaft befasst sich ¼ mit der kommunalen Wärmeplanung. Seit 1990 hat das Unternehmen eine Niederlassung in Chemnitz. Die Referenten waren Dr. Sylvie Drahorad, Prof. Dr.-Ing. Christine Eisenmann, Jörg Walther und Markus Gräbner. Alle Teilnehmer wurden nach ihren Intuitionen befragt und sagten u.a. mehrheitlich, Minimierung der Preise für Heizkosten. Die Referenten stellten ihr Vorgehen im Folgenden vor:
Bestandsanalyse: Wie hoch sind die Wärmebedarfe? Wie und womit wird Wärme versorgt
Potenzialanalyse: Wo können welche erneuerbaren Energien und Abwärme genutzt werden? Welche Flächen werden dafür benötigt.
Zielszenario: Wo liegen die Bereiche mit Wärmenetzen? Wie wird die Wärmeversorgung sonst gestaltet? Welche Zukunftsperspektive haben die Gasnetze? Wie kann wo im Jahr 2040 klimaneutral geheizt werden? Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze oder Einzelheizungen ▪ Mitwirkungschancen für die Öffentlichkeit (Netzbetreiber, Wirtschaft, Interessengruppen, Bürgerschaft). Für die öffentliche Beteiligung sind zwei Termine vorgesehen.
Wärmewendestrategie: Welche Maßnahmen mit welchen Prioritäten und Zeitschienen müssen wir dazu treffen.
Die Vorgabe des Bundes sind 65 % Erneuerbare Energie für Neubauten ab 2024. Die Bestandsbauten sind ab 2028, gestaffelt nach Einwohnerzahlen s. o. Die Vorgabe des Landes sieht für 2045 die Klimaneutralität vor, die der Stadt Chemnitz bereits 2040.
Kernaussage des kommunalen Wärmeplans:
- Eignungsgebiete Einzelheizungen vs. Wärmenetze
- Wärmeplan als strategisches Instrument, das Orientierung bietet
- KWP kann nicht „vorhersagen“, wo & wann Wärmenetze entstehen
- Eignung bedeutet nicht Vorrang, sondern strategische Prioritätensetzung im langfristigen Zeithorizont
- Herausforderung in der Kommunikation: schrittweiser Ausbau der Wärmenetze (Strom- und Wasserstoffnetze)
- Eignungsgebiete als Kern des kommunalen Wärmeplanung
Schlussfolgerung:
Der Wärmeplan hat demnach keine Außenwirkung und wenige Rechtsverbindlichkeiten: Berücksichtigungspflichten für Verwaltung als städtebauliches Entwicklungskonzept und die Netzbetreiber. Die Einteilung in Eignungsgebiete ist weder rechtlich bindend noch gebäudescharf → direkte Verknüpfung zum GEG ist damit ausgeschlossen! Die Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans im Gemeinderat löst nicht automatisch das „Scharfschalten“ der Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) mit Anforderung von 65 % EE-Wärme bei Heizungserneuerung aus. Dies erfolgt lt. WPG für Gemeinden automatisch am 30.06.2028 oder davor nur durch einen optionalen, separaten Beschluss für (Teil-) Gebiete (Satzungsbeschluss und! Vertrag mit Netzbetreiber) ▪ Aus der Zuordnung zum „Wärmenetzeignungsgebiet“ entsteht für Gebäudeeigentümer keine Verpflichtung, sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Ferner folgt weder eine Verpflichtung für die Kommunen, ein Wärmenetz zu bauen oder zu betreiben, noch ein Anschluss und Benutzungszwang (Gemeindeordnung: „Fernwärmesatzung“) Nationale Klimaschutzinitiative-Förderung: Ausarbeitung von drei Fokusgebieten:
Nach Fertigstellung, Weiterschreibung nach Bundesgesetz innerhalb von fünf Jahren, um neue Entwicklungen zu integrieren. Keine gesetzlichen Vorgaben zu Technologien! Wärmeplan berücksichtigt immer lokale Potenziale und Herausforderungen! Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung, die Orientierung gibt! Zukünftig wird Herr Jens Stephani, Mitglied im OV Chemnitz, an den Einladungen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz teilnehmen. Der Verfasser hat versucht in knapper Form die wesentlichen Daten zur KWP festzuhalten. Die Stadt Chemnitz bittet die Auftragnehmer im Rahmen ihrer Arbeit zu unterstützen und Datenabfragen nach Möglichkeit zügig zu beantworten. Hierzu wird Ihnen demnächst ein entsprechendes Dokument zugehen. Wir bedanken uns schon heute für ihre umfassende Mitarbeit.