Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Mitgliedsbeiträge
Sie können sehr gern den digitalen Mitgliedsantrag auf der rechten Seite nutzen, sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer Staffelung des Mitgliedsbeitrages haben, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Der Jahresbeitrag setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Der zentralen Verbandsumlage,
- Dem Grundbeitrag für unseren Verein und
- Zulagen für vermietete Wohnungen und Geschäftsräumen
Im Einzelnen heißt das:
Zentrale Verbandsumlage
Die zentrale Verbandsumlage beträgt unabhängig vom Eintrittsmonat 20,00 €. Sie dient der Finanzierung der übergeordneten Verbände (Haus & Grund Deutschland, Haus & Grund Sachsen e.V.) und enthält auch die Kosten für die Monatszeitung.
Grundbeitrag für unseren Verein
Der Grundbeitrag bei Haus & Grund Chemnitz e.V. in Höhe von 48,00 €/ 12 monatlich ist für das laufende Jahr ab Beitrittsmonat zu zahlen. Damit wird berücksichtigt, dass später eintretende Mitglieder im Beitrittsjahr entsprechend weniger bezahlen. Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist dann der Grundbeitrag in voller Höhe zu entrichten. (48,00 €)
Ab 01.01.2025 erhöhen sich unsere Beiträge, die Erhöhung können Sie unten im Downloadbereich im Dokument Finanzrichtlinie ab 01.01.2025 entnehmen.
Zulagen für vermietete Wohnungen und Gewerberäume
Diese Zulagen berücksichtigen die Mieteinnahmen der Mitglieder und sind deshalb nach vermieteten Wohnungen/ Gewerberäumen gestaffelt. Einzelheiten können Sie in der untenstehenden Finanzrichtlinie im Download einsehen. Selbstgenutzte Einheiten werden nicht berechnet.
Weitere Festlegungen
Aufnahmegebühr: Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für jedes neue Mitglied 30,00€.
Gern können Sie auch den Mitgliedsantrag im Downloadbereich nutzen und diesen per Post oder E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden. Bitte fügen Sie dem Mitgliedsantrag, die Datenschutzerklärung und wenn Sie möchten die Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag an.