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Grundsteuer-Musterklage
Haus & Grund Deutschland erhöht den Druck
Haus & Grund Deutschland betreibt derzeit gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler mehrere Musterverfahren gegen die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell, welches in allen Bundesländern außer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Anwendung findet. Ziel ist es, dem Bundesverfassungsgericht schnellstmöglich die Argumente des Steuerrechts-Professors Dr. Gregor Kirchhof für eine Verfassungswidrigkeit dieses Grundsteuer-Bewertungssystems zur Beurteilung vorzulegen.
Dazu muss aber in den von Haus & Grund Deutschland ausgewählten Musterfällen erst Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden. Das wiederum kann erst geschehen, wenn die Finanzämter in den Musterfällen die gegen die Bescheide erhobenen Einsprüche abgelehnt haben. Die Finanzämter lassen aber derzeit viele Einsprüche auch wegen Überlastung liegen. Sie blockieren damit zugleich unsere Musterverfahren.
Eine in mehreren Länderfinanzministerien zunächst signalisierte Bereitschaft zu schnellen Einspruchs-Entscheidungen erwies sich in einigen Fällen als leeres Versprechen. Hintergrund dafür ist wohl, dass kein Bundesland als erstes mit einer Musterklage in der Öffentlichkeit erscheinen will. Haus & Grund Deutschland aber will die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell für die Mitglieder und alle Betroffenen schnell klären.
Untätigkeitsklage soll Prozess beschleunigen
Deshalb wird jetzt der Druck durch eine Untätigkeitsklage erhöht. Ziel ist es, das betroffene Finanzamt in dem Musterfall zu einer Entscheidung über den Einspruch zu verpflichten. Es geht dabei zunächst um ausgewählte Musterfälle beider Verbände aus Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Musterfälle stellvertretend für alle mit hohen Wertbescheiden
Bei diesen exemplarisch von beiden Verbänden ausgewählten Fällen sind die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte besonders augenfällig. Sie stehen stellvertretend für viele Fälle aus allen Bundesländern mit Bundesmodell, in denen sich ähnlich hohe Wertbescheide häufen. Überall dort, wo ein Musterfall wegen der Untätigkeit eines Finanzamtes nicht vorankommt, wird die Untätigkeitsklage geprüft beziehungsweise erhoben. In anderen Fällen wird das Musterverfahren über Einspruch und Klage vorangetrieben.