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Neue Infoblätter
Gebäudeenergiegesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen
Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes, die Heizanlagen betreffend, haben auch Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWEs) mit verbauten Etagenheizungen. GdWEs treffen Informations- und Informationseinholungspflichten.
Zudem müssen Beschlüsse dazu getroffen werden, ob Etagenheizungen weiterbetrieben werden oder ob die Heizungsanlage auf ein zentrales System umgestellt wird. Dieses Infoblatt und viele weitere Informationen finden Sie in unserem Eigentümer-Portal.
Neues Infoblatt: GEG – Gebäudeenergiegesetz: Anforderungen an neue Heizungen seit 2024
Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Die wesentlichen Regelungen fasst das neue Infoblatt zusammen. Sie finden es in unserem Eigentümer-Portal