Direkt zum Inhalt
Bild
Gepackte Kartons und Schaufel und Besen in leerer Wohnung
Mietrecht
Recht & Steuern

Wann muss der Mieter die gekündigte Wohnung zurückgeben?

Die Parteien sind zunächst frei darin, zu vereinbaren, wann die Rückgabe der gekündigten Wohnung stattfinden soll. Allein wenn eine solche Vereinbarung scheitert, greift § 546 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach der Mieter verpflichtet ist, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Das wäre nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes streng genommen mit Ablauf des letzten Miettages um Mitternacht. Eine Leistung darf aber niemals zur Unzeit zu bewirken sein, wozu die Nachtstunden allerdings zählen.


Während eine Meinung in der juristischen Literatur sich hart auf den Wortlaut des Gesetzes, also auf den Zeitpunkt „nach“ Beendigung des Mietverhältnisses, beruft und die Rückgabe der Mietsache dann in den Morgenstunden am nächsten Tag fordert, ist die Gegenmeinung der Auffassung, dies stelle eine unzulässige Ausweitung der Mietzeit zugunsten des Mieters dar und entspreche nicht den realen Bedürfnissen, in denen die Mietsache oft ohne Anschlussverzögerung bereits am nächsten Tag neu weitervermietet werde. Die Rückgabe der Mietsache habe danach daher in den Abendstunden des letzten Miettages zu erfolgen.


In den vergangenen Jahren, in denen der Wohnungsmarkt bundesweit zunehmend angespannter wurde, hat sich tatsächlich die Praxis entwickelt, dass Wohnungen am letzten Tag des Mietverhältnisses zurückgegeben werden. In den Morgenstunden des ersten Tages des Folgemonats wird sogleich die Mietsache an den neuen Mieter übergeben. So ist eine lückenlose Vermietung gewährleistet. Im Übrigen ist zu bedenken, dass die Ausweitung der Mietzeit um wenige Stunden zugunsten des Mieters auf den Morgen des Folgetages für diesen kaum Vorteile aufweist. Die weiteren von ihm mit der Rückgabe zu erfüllenden Pflichten wie die Beseitigung von Schäden oder etwaige Rückbaumaßnahmen, sind ohnehin bis zum Abend des letzten Miettages abzuschließen.


Unglücklicherweise verstärkt sich die Problematik, wenn der letzte Tag des Mietverhältnisses auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag fällt. In diesen Fällen bestimmt § 193 BGB zunächst, dass die Leistung dann am nächsten Werktag zu erbringen wäre. Dadurch kann tatsächlich eine Verlängerung der Mietdauer um einige Tage eintreten, die tagesgenau mit dem bisherigen Mietzins auszugleichen wäre. Auch insoweit gibt es aber eine sich im Vordringen befindliche Meinung, dass dies die Mietdauer unzulässig erweitere und daher die Mietsache am Werktag zuvor zurückzugeben sei.


In Anbetracht der nicht eindeutig geklärten Rechtslage ist es ratsam, zu einer frühzeitigen Vereinbarung der Mietvertragsparteien über den Rückgabezeitpunkt. Jedenfalls aber trifft die Pflicht zur Rückgabe der Wohnung nach § 546 BGB den Mieter. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, angemessen an der Rückgabe mitzuwirken. Es obliegt also dem Mieter, die Rückgabe anzustoßen.

Verena Till, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Möchte der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen, kann er – wenn Mieter und Vermieter nicht etwas anderes vereinbart haben – die...

Mehrfamilienhäuser in Frankfurt am Main
Recht & Steuern
Mietrecht

Gem. § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erst dann verlangen, wenn er – neben der Begründung zur...

Leiter mit Farbeimer in einem Badezimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

In der Vergangenheit enthielten die meisten Mietvertragsformulare sogenannte Quotenabgeltungsklauseln. Mit diesen sollte geregelt werden, dass sich...

Umzugskartons in leerer Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Weil der Mieter nachweislich keine andere Wohnung finden kann, darf er das Mietverhältnis für weitere zwei Jahre fortsetzen, obwohl die Vermieterin...

Markise an Balkon
Recht & Steuern
Mietrecht

Die warmen Monate nahen und naturgemäß fragen sich auch Mieter, wie sie den warmen Temperaturen in ihren Wohnungen trotzen können. Das Landgericht (LG...

Briefkästen in Mehrfamilienhaus
Recht & Steuern
Mietrecht

Das Gesetz sieht in § 546 Absatz 1 BGB vor, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache zurückzugeben hat. Die Folge ist, dass...

Frau öffnet Wohnungstür
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein Mieter kann einen Anspruch auf Untervermietung eines Teils des Wohnraums gemäß § 553 BGB haben, wenn dieser ein berechtigtes Interesse dazu...

Mülltonnen zur Mülltrennung
Recht & Steuern
Mietrecht

Wer als Vermieter regelmäßig Probleme wegen nicht ordnungsgemäßer Mülltrennung in seinem Mietshaus hat, kann sich über ein aktuelles Urteil des...

Leere Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Steht beispielsweise ein vorübergehender Auslandsaufenthalt an, fragen Mieter häufig beim Vermieter, ob sie ihre Mietwohnung bis zu ihrer Rückkehr...

Wohnzimmer mit Sofa und Pflanzen
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein häufiger Konfliktpunkt im Mietrecht ist das Besichtigungsrecht des Vermieters. Es stehen sich dabei einerseits das Eigentumsrecht des Vermieters...

Frau reinigt Wand von Schimmelbefall
Mietrecht

Schimmel in der Wohnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Schimmel kann nicht nur die Bausubstanz schädigen, sondern auch...

Großzügiges Wohnzimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

Kürzung bei Vermietung von großem Wohnraum: Verlangt ein Vermieter 66 Prozent oder mehr der ortsüblichen Miete, kann er grundsätzlich auf den vollen...

Moderne Wohngebäude
Recht & Steuern
Mietrecht

Die sogenannte Mietpreisbremse ist nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden. Auch bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse...

Eine Wohnung wird saniert
Recht & Steuern
Mietrecht

Gemäß § 575 Absatz 1 Ziffer 2 BGB kann ein Zweitmietvertrag zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden, wenn der Vermieter nach dem Ablauf der...

Modernes Zweifamilienhaus mit zwei Garagen
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann das Mietverhältnis in der Regel - im Gegensatz zum Mieter - nicht grundlos kündigen, sondern benötigt ein berechtigtes Interesse....

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.