Adressermittlung
Grundsätzlich ist jeder Mensch in Deutschland dazu verpflichtet, sich nach einem Umzug beim zuständigen Meldeamt des neuen Wohnorts anzumelden. Wenn Sie also beispielsweise von einem säumigen Schuldner die aktuelle Anschrift ermitteln wollen, liegen Sie mit einer sogenannten EMA Adressanfrage beim entsprechenden Einwohnermeldeamt prinzipiell richtig.
Eine ladungsfähige Adresse Ihres Kunden bildet die Basis für ein effizientes Forderungsmanagement – schließlich müssen die ausgestellten Rechnungen oder Mahnungen Ihren Schuldner erreichen und nicht mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ wieder in Ihrem Briefkasten landen.
Die Einwohnermeldeämter erteilen Ihnen auf Anfrage entweder eine einfache Melderegisterauskunft über Namen und Titel Ihres Schuldners oder bei Vorlage eines berechtigten Interesses auch erweiterte Informationen wie zum Beispiel gesetzliche Vertreter sowie Angaben zu Lebenspartnern und Ehegatten.
In den meisten Fällen raubt Ihnen eine Adressermittlung beim Einwohnermeldeamt nicht nur viel wertvolle Zeit, sondern auch bares Geld, welches Sie für Papier und Porto aufwenden müssen.
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Lassen Sie uns die Ermittlungsarbeiten erledigen – wir ersparen Ihnen Nerven, Zeit und unnötige Kosten!