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Mietshaus

Immobilienanzeigen

Bevor eine Wohnung vermietet werden kann  muss dem Mietinteressenten einen gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Dieser muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.

Einige Daten des Energieausweises müssen allerdings schon im Inserat angeben werden. Sollten Sie vergessen in Ihrer Anzeige den Energieträger der Heizung, das Baujahr, den Endenergiekennwert und die Art des Energieausweises zu nennen kann das teuer werden.

Seit Mai 2014 müssen diese Angaben gemacht werden, ansonsten drohen bis zu 15.000 € Bußgeld. Falls noch kein Energieausweis vorhanden ist, sollte das in der Anzeige vermerkt werden. Spätestens beim Besichtigungstermin muss der Ausweis dann vorzeigbar sein.

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung des Energieausweises behilflich. 

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Gelsenkirchen Luftaufnahme