Datenschutzrecht für Vermieter
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgte 2018 für Gesprächs- und Zündstoff. Sei es die Frage, ob Klingelschilder den Namen des Bewohners tragen dürfen (was sie selbstverständlich dürfen) oder die Angst vor dem Ruin aufgrund enormer Bußgeldforderungen, der Datenschutz beschäftigte uns alle. Auch für Vermieter änderte sich aufgrund der DSGVO einiges.
So stellen sich dem Vermieter bereits bei der Auswahl eines neuen Mieters diverse datenschutzrechtlich relevante Fragen: Darf ich eine Vorauswahl der Interessenten für die Wohnungsbesichtigung treffen? Welche Fragen darf ich hierfür stellen? Wann darf ich eine Selbstauskunft verlangen? Was mache ich mit mitgebrachten "Bewerbungsmappen"? Zu beachten ist beispielsweise, dass zu bestimmten Phasen der Vertragsanbahnung auch nur die Daten erhoben werden dürfen, die gerade benötigt werden. So benötigt er zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins zunächst nur den Namen des Interessenten sowie eine Kontaktmöglichkeit, also die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Von den Interessenten, die auch nach der Besichtigung noch Interesse an der Wohnung haben, darf der Vermieter weitere Daten abfragen. An dieser Stelle empfiehlt sich dann auch die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit der verbliebenen Mietinteressenten. Hierzu bieten wir Ihnen, auch wenn Sie nicht Mitglied eines Haus & Grund-Vereins sind, eine Mieter-Bonitätsauskunft in Kooperation mit der SCHUFA an. Hiermit können Sie kostengünstig und bequem online überprüfen, ob der Interessent seinen Zahlungsverbindlichkeiten nachkommt und entgehen somit bösen Überraschungen und langwierigen Streitigkeiten nach Vertragsschluss. Nähere Informationen zur Bonitätsauskunft finden Sie hier.
Selbst wenn der Mieter ausgewählt und die Unterschriften auf dem Mietvertrag bereits trocken ist, bleibt der Vermieter von den Vorschriften der DSGVO nicht verschont. So müssen die gespeicherten Daten des Mieters beispielsweise sicher verwahrt werden. Auch eine Weitergabe der Daten des Mieters an beispielsweise Ablesefirmen ist nicht mehr ohne Weiteres gestattet.
Einen ersten Überblick über datenschutzrechtlich relevante Fragen bieten Ihnen unsere Infoblätter zu diesem Thema. Die Mitglieder der bayerischen Haus & Grund-Vereine können über Ihre Vereine ein entsprechende Infos und Formulare beziehen, in denen sämtliche Informationen rund um den Datenschutz für Vermieter zusammengefasst sind und Begrifflichkeiten erläutert werden.
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