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Der Heizungscheck gemäß §60b GEG: Was Sie wissen müssen

In Zeiten steigender Energiepreise und zunehmendem Klimabewusstsein rückt das Thema Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr in den Fokus. Ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz ist der sogenannte Heizungscheck. Seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2022 ist dieser Check in §60b GEG verankert und tritt zum 01.10.2024 in Kraft. Er verpflichtet zahlreiche Eigentümer von Immobilien, ihre Heizungsanlagen genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber was bedeutet das genau? Welche Pflichten ergeben sich daraus und welche Vorteile bringt der Heizungscheck mit sich? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen.

Was ist der Heizungscheck gemäß §60b GEG?
Der Heizungscheck ist eine umfassende Überprüfung von Heizungsanlagen, die im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes verpflichtend eingeführt wurde. Gemäß §60b GEG sind Eigentümer von Gebäuden dazu verpflichtet, bis spätestens zum 15. September 2024 einen solchen Check durchführen zu lassen, sofern ihre Heizungsanlagen älter als 20 Jahre sind. Ziel des Heizungschecks ist es, den energetischen Zustand der Anlage zu prüfen, Schwachstellen aufzudecken und Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz aufzuzeigen.

Die Untersuchung erstreckt sich dabei nicht nur auf den Heizkessel, sondern auch auf das gesamte Heizsystem inklusive Rohrleitungen, Thermostate und Pumpen. Somit wird sichergestellt, dass die Anlage optimal eingestellt ist und keine unnötige Energie verschwendet wird.

Wer muss den Heizungscheck durchführen lassen?
Die Verpflichtung betrifft vor allem Eigentümer von älteren Heizungsanlagen. Besonders im Fokus stehen Heizungen, die älter als 20 Jahre sind und keine regelmäßige Wartung durchlaufen haben. Ausgenommen sind Anlagen, die bereits von anderen gesetzlichen Regelungen erfasst werden, wie beispielsweise Niedertemperatur- und Brennwertkessel, die oft bereits energieeffizient arbeiten. Auch neuere Anlagen, die die Anforderungen des GEG erfüllen, sind von der Pflicht befreit.

Allerdings sollten auch Besitzer moderner Heizungen den Check in Erwägung ziehen, denn selbst neue Anlagen können durch eine Optimierung ihre Effizienz weiter steigern und somit Kosten sparen.

Wie läuft der Heizungscheck ab?
Für den Heizungscheck ist ein qualifizierter Fachbetrieb notwendig, in der Regel handelt es sich dabei um Heizungsbauer oder Energieberater. Sie überprüfen die Heizungsanlage anhand eines standardisierten Verfahrens. Der Check umfasst unter anderem:

  1. die Überprüfung der Heizungspumpe,
  2. die Einstellung der Vorlauftemperatur,
  3. die Dämmung der Rohrleitungen,
  4. und die Regelung des Heizsystems.

Am Ende des Checks erstellt der Fachmann einen Bericht, der den Zustand der Heizung dokumentiert und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen gibt. Typische Empfehlungen könnten der Austausch der Heizungspumpe, die Dämmung der Rohrleitungen oder eine Anpassung der Heizkurve sein.

Welche Vorteile bietet der Heizungscheck?
Der Heizungscheck bietet gleich mehrere Vorteile. Zum einen sorgt er dafür, dass die Heizungsanlage optimal eingestellt wird und dadurch effizienter arbeitet. Dies führt in der Regel zu einer spürbaren Reduzierung der Heizkosten. Zum anderen wird durch den Check der Ausstoß von CO2 verringert, da weniger Energie für das Heizen benötigt wird. Dies schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

Außerdem hilft der Check dabei, mögliche Probleme oder Defekte frühzeitig zu erkennen. So können kostspielige Reparaturen oder der komplette Austausch der Heizung im Vorfeld vermieden werden.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für Energieeffizienz

Der Heizungscheck gemäß §60b GEG ist ein zentraler Baustein zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden. Für viele Hausbesitzer bedeutet er nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die Chance, langfristig Energiekosten zu sparen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wer seine Heizungsanlage frühzeitig überprüfen lässt, kann in den kommenden Jahren von sinkenden Kosten und einem gesteigerten Wohnkomfort profitieren.

Martin Rathsack
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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