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Photovoltaikanlagen auf Mietimmobilien: Was Eigentümer in Schleswig-Holstein wissen sollten

Die steigenden Energiepreise und die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen machen Photovoltaikanlagen für viele Eigentümer von Mietimmobilien in Schleswig-Holstein immer attraktiver. Doch bevor man die Sonneneinstrahlung wirtschaftlich nutzt, gibt es einige rechtliche, technische und praktische Aspekte zu bedenken.

In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was Sie als Vermieter beachten sollten, wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrer Mietimmobilie installieren möchten.

  1. Vorteile von Photovoltaikanlagen auf Mietimmobilien
    Kostensenkung: Sie können Stromkosten reduzieren und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
    Nachhaltigkeit: Eine Photovoltaikanlage erhöht die Attraktivität Ihrer Immobilie, da Mieter zunehmend auf klimafreundliches Wohnen achten.
    Wertsteigerung: Die Installation einer Anlage kann den Marktwert Ihrer Immobilie langfristig erhöhen.
     
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein
    a) Zustimmung der Mieter
    Die Installation einer Photovoltaikanlage kann bauliche Veränderungen mit sich bringen, z. B. durch Befestigung auf dem Dach oder Kabelverlegung. Solche Änderungen dürfen die Rechte der Mieter nicht beeinträchtigen, etwa durch eine Verschlechterung des Wohnkomforts. Eine Zustimmung der Mieter ist in der Regel nicht erforderlich, wenn die bauliche Veränderung keine Nachteile mit sich bringt.

    b) Mietrechtliche Aspekte
    Wenn die Anlage Strom für die Mieter liefert (z. B. durch ein Mieterstrommodell), muss klar geregelt sein, wie die Kosten abgerechnet werden. Dies erfordert transparente Verträge und möglicherweise eine Anpassung der Nebenkostenabrechnung.

    c) Öffentliche Förderungen und Vorschriften
    Schleswig-Holstein bietet verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien. Zudem gibt es länderspezifische Vorgaben, z. B. im Hinblick auf den Denkmalschutz, die Sie prüfen sollten.
    Gehen Sie gerne die Programme des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (Energetische Einzelmaßnahmen), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Gesamtförderung und Finanzierung) und der Investitionsbank Schleswig- Holstein (Förderung des Landes und Einzelmaßnahmen) durch oder sprechen Sie uns an.
     
  3. Technische und wirtschaftliche Überlegungen
    a) Dachstatik prüfen
    Nicht jedes Dach ist für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet. Eine professionelle Überprüfung der Tragfähigkeit ist unabdingbar.

    b) Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Wie hoch sind die Investitionskosten? Wie lange dauert es, bis sich die Anlage amortisiert? Planen Sie sorgfältig, um das volle Potenzial Ihrer Investition auszuschöpfen.

    c) Wartung und Versicherung
    Eine regelmäßige Wartung der Anlage ist notwendig, um die Effizienz zu gewährleisten. Klären Sie außerdem, wie die Anlage in Ihrer Gebäudeversicherung abgedeckt ist.
     
  4. Mieterstrommodell: Eine Win-win-Situation
    Eine interessante Möglichkeit für Vermieter ist das sogenannte Mieterstrommodell. Dabei wird der auf dem Dach erzeugte Strom direkt an die Mieter verkauft. 
Vorteile:
  • Sie als Vermieter generieren zusätzliche Einnahmen.
  • Die Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen und einem nachhaltigeren Lebensstil.
Nachteile: 
  • Für die Umsetzung müssen jedoch technische Voraussetzungen geschaffen und rechtliche Regelungen eingehalten werden, z. B. im Hinblick auf die Abrechnung und Anmeldung beim Netzbetreiber.
  • Leider sind die gesetzlich vorgesehenen Modelle mit einem hohen Maß an Verwaltungsaufwand versehen. 
  • Außerdem kann der Mieter die Versorgung durch Mieterstrom jederzeit kündigen und konventionell Strom beziehen. Hier ist ein guter Anbieter zu Ihrer Unterstützung zu empfehlen.
Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf Mietimmobilien bietet zahlreiche Vorteile – für Sie als Eigentümer und für Ihre Mieter. Um rechtliche Fallstricke und technische Herausforderungen zu vermeiden, ist eine gründliche Planung und Beratung essenziell.

Martin Rathsack
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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