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Die bayerische Grundsteuer

Neue Berechnungsmethode gilt ab 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 wird das bisherige Grundsteuermodell bundesweit von einer neuen Grundsteuer abgelöst. Notwendig wird dieser Schritt, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Einheitsbewertung, die der noch geltenden Grundsteuer zugrunde liegt, als verfassungswidrig eingestuft hat. Aufgrund der Öffnungsklausel hat sich der Freistaat Bayern entschieden, ein eigenes Bayerisches Grundsteuergesetz zu erarbeiten. Dieses Gesetz wurde am 17.Dezember 2021 veröffentlicht.

Tatsächlich erhoben wird die neue Grundsteuer erst vom 1. Januar 2025 an. Zwar soll sie aufkommensneutral erhoben werden, doch das ist kein Garant dafür, dass die Steuerbelastung der einzelnen Grundstücke der bisherigen entspricht. Denn die Besteuerungsgrundlagen haben sich geändert und durch die lange (verfassungswidrige) Konstanz der bisherigen Einheitswerte hat sich die Belastung durch die bisherige Grundsteuer verzerrt. Aber die neue bayerische Grundsteuer ist einfach konstruiert, sie lässt sich von jedem Steuerpflichtigen gut nachvollziehen. Und anders als das bundesdeutsche Pendant kommt es nicht alle sieben Jahren zu automatischen Steuererhöhungen, nur weil der Wert der Grundstücke, der Immobilien gestiegen sind. Kommt es zu Steuererhöhungen, dann durch die Erhöhung der Hebesätze, die von den Kommunen offen kommuniziert wird. Das ist gerade im Vergleich zur Bundesdeutschen Grundsteuer ein großer Vorteil

Grundsteuererklärung schon ab 01.04.2022

Die bayerischen Finanzbehörden werden ab 1. April 2022 Informationsschreiben an alle natürlichen Personen schicken, die in Bayern über Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum verfügen. Zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sollen die Grundsteuererklärungen abgegeben werden, die die Grundlagen zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge enthalten. Abzugeben sind diese Erklärungen grundsätzlich online – über Elster, das viele Steuerbürger bereits nutzen, um die Lohn- und Einkommensteuererklärungen abzugeben. Möglich ist die Abgabe in Bayern aber auch über die herkömmlichen Formulare.

Der Grundsteuerrechner von Haus & Grund

Welche Auswirkungen das neue Berechnungsmodell für Ihre Immobilie nach derzeitigem Stand hat, können Sie jetzt schon feststellen. Unser Bundesverband Haus & Grund Deutschland hat hierzu einen Online-Grundsteuerrechner erarbeitet, der Ihnen eine Orientierung im Hinblick auf die zukünftige Grundsteuerbelastung bietet.