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Steuerbonus

Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in einer Wohnung oder in einem Haus werden steuerlich begünstigt, sofern sie von einem Handwerker ausgeführt werden (§ 35a EStG). Das gilt auch für Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen.

Die Entscheidung trifft grundsätzlich das zuständige Finanzamt. Begünstigt sind 20 Prozent der Kosten von bis zu 6000 Euro jährlich. Es werden im Wesentlichen die Arbeitskosten, jedoch nicht die Materialkosten gefördert.

Wichtig ist zudem, dass die Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung separat ausgewiesen werden und die Mehrwertsteuer angegeben ist. Der Betrag muss auf das Konto des Handwerkers überwiesen werden. Um den Bonus zu erhalten, muss die Rechnung mit der Steuererklärung eingereicht werden, auf Verlangen ist die Überweisung nachzuweisen.