Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Was ist die Schonfristzahlung?

Erreichen die Rückstände bei Mietzahlungen eine bestimmte Höhe, so hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Mieter hat seinerseits dann jedoch das Recht, die fristlose Kündigung durch die sog. „Schonfristzahlung“ abzuwenden. Die Lösung für den Vermieter: die hilfsweise ordentliche Kündigung.

Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 b) BGB ist hier einfach nachvollziehbar zu erklären. Die Kündigung ist begründet, wenn die Mietrückstände eine Höhe der zweifachen Bruttomiete (Nettomiete nebst Vorauszahlungen für Heiz-/Warmwasserkosten und Betriebskosten) erreicht haben. Wie sich der Rückstand im Einzelnen zusammensetzt, ist für die Beurteilung der Wirksamkeit der Miete irrelevant, dieser muss nur in einem Zeitraum entstanden sein, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt.
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung liegt jedoch auch dann vor, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, § 543 Abs. 2 Nr. 3 a) BGB. Erforderlich ist also ein nicht unerheblicher Verzug mit Mietzahlungen bei zwei aufeinanderfolgenden Monaten. Aus § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB geht hierzu hervor: Im Falle des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a) BGB ist der rückständige Teil der Miete nur dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Erforderlich ist also, dass bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen ein Rückstand entstanden ist, der mindestens die Höhe einer Miete übersteigt.

Zahlungsverzug erreicht: Fristlose Kündigung möglich
Liegt eine Variante des vorstehenden Zahlungsverzugs vor, so hat der Vermieter das Recht, die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Der Mieter kann diese fristlose Kündigung jedoch durch eine Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Ziff.2 Satz 1 abwenden. Tut er dies, so ist die fristlose Kündigung gegenstandslos und das Mietverhältnis wird unverändert fortgesetzt.

Ordentliche Kündigung hilfsweise neben der fristlosen Kündigung aussprechen
Aber: Sofern auch die ordentliche Kündigungsfrist mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochen wurde, so hat diese auch im Falle einer erfolgten Schonfristzahlung seitens des Mieters nach der Rechtsprechung des BGH unverändert Bestand. In seinem Urteil vom 23.10.2024 (Az. VIII ZR 106/23) führt der BGH hierzu an:

„Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands beziehungsweise eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (…)“.

Das bedeutet in praktischer Hinsicht, dass die aufgrund des Zahlungsverzugs ausgesprochene,fristlose Kündigung bei erfolgter Schonfristzahlung durch den Mieter zwar „entfällt“. Die (hilfsweise) ausgesprochene, ordentliche Kündigung hat bei erfolgter Zahlung jedoch unverändert Bestand, so dass das Mietverhältnis dann mit Ablauf der Kündigungsfrist endet.

Verwandte Blogartikel

Urteil
Rechtstipp

Was ist die neue GbR? Es gibt nunmehr eine eingetragene GbR, die eGbR. Das bedeutet, diese GbR wird in ein GbR-Gesellschaftsregister eingetragen.

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich die Frage, was der Mieter bei Auszug zu tun hat.

Urteil
Rechtstipp

Eine immer wieder im Rahmen der Rechtsberatung des Landesverbandes gestellte Frage der Mitglieder lautet: wie hoch muss der Zahlungsrückstand des

Mietshaus
Rechtstipp

Einige Vermieter wünschen sich einen Wohnraummietvertrag nur für eine begrenzte Zeit mit den Mietern abzuschließen. Der Blogbeitrag beschäftigt sich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Was ändert sich 2024? Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze. Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick

Ruf-Biewer
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich diese Frage, so auch in diesem Jahr: in welcher Zeit darf man Böller und Feuerwerk kaufen und abbrennen? Ein Blick in das

Wohnhäuser
Rechtstipp

In Deutschland gibt es Verkehrssicherungspflichten, die Hauseigentümer dazu verpflichten, für die Sicherheit rund um ihre Immobilien zu sorgen.

Rechtstipp

Der Winter bringt nicht nur Freude, sondern auch Pflichten mit sich. Eine davon ist die Schnee- und Eisbeseitigung vor dem eigenen Grundstück. Doch

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Am 31. Januar 2023 lief die Frist ab. Bis dann mussten Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Wie ist der aktuelle Stand?

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Wie möchten Sie im hohen Alter mit Ihrem Eigentum verfahren? In der Rechtsberatung stellt sich diese Frage regelmäßig. Besteht die Möglichkeit weiter

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach