Direkt zum Inhalt
Bild
Urteil
Rechtstipp

Beschränkter Personenkreis bei der Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt für sich selbst – und hat sie damit ein sogenannte berechtigtes Interesse für die Kündigung – so ist eine auf diesen Eigenbedarf gestützte Kündigung regelmäßig zulässig und begründet. Auch für Verwandte kann der Eigenbedarf geltend gemacht werden – indes jedoch nicht für alle Verwandten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10.07.2024 (Az. VIII ZR 276/23) diesbezüglich bereits im Leitsatz der Entscheidung angeführt:

„Als Familienangehörige im Sinne des § 577a Abs. 1 a Satz 2 BGB sind - ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - ausschließlich diejenigen Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht.

Ein entfernterer Verwandter, der - wie ein Cousin - hiernach nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört deshalb selbst im Falle einer engen persönlichen Verbundenheit nicht zu dem von den vorbezeichneten Bestimmungen privilegierten Personenkreis.“

Der Wortlaut von § 383 Abs. 1 Ziff. 1 und § 52 Abs. 1 Ziff. 3 StPO beziehen sich auf identische Verwandtschaftsverhältnisse:

„(…) diejenigen, die mit einer Partei in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren.“

Ein Cousin ist von diesem Personenkreis somit nicht umfasst. Für diesen kann auch nicht bei Bestehen einer engen Verbindung zur Vermieterin  - was bei manchen Verwandtschaftsverhältnissen im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung ebenso erforderlich ist – eine auf den Eigenbedarf gestützte Kündigung ausgesprochen werden.

Aber dies sind mithin nicht die einzigen, relevanten Einschränkungen bezüglich einer Eigenbedarfskündigung. Nach § 577a Abs. 1 a BGB kann sich eine Personengesellschaft als Erwerberin auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Eigenbedarf für sich oder einen Familienangehörigen) vor Ablauf von 3 Jahren nicht berufen, wenn das Mietverhältnis bei Erwerb durch die Gesellschaft bereits bestanden hat. Im konkreten Fall vor dem BGH war die Frist durch Rechtsverordnung der Landesregierung gem. § 577a Abs. 2 BGB sogar auf 10 Jahre verlängert. Die GbR berief sich im vorliegenden Sachverhalt jedoch auf § 577a Abs. 1 a Satz 2 BGB. Danach besteht keine Kündigungsbeschränkung, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören.

Auch wenn bestehender Eigenbedarf ein oftmals zulässiger und begründeter Grund für eine Kündigung darstellt, so lassen die vorstehenden Ausführungen unschwer erkennen, dass es (wie so oft) auf die Details im Einzelfall ankommt. Insofern ist dringend anzuraten, dass Sie vorab Ihre*n Rechtsberater*In konsultieren, um Ihren individuellen Sachverhalt prüfen zu lassen.

Verwandte Blogartikel

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Denkmalschutz ist eine Herausforderung für Immobilieneigentümer. Wer Eigentümer eines Kulturdenkmals ist, hat Rechte und Pflichten zu beachten.

Sparen
Rechtstipp

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu regeln. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben gern eine gewisse Absicherung bzgl. des Endes

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Irgendwann ereilt uns alle das gleiche Schicksal: Das Leben findet unweigerlich sein Ende. Ob unerwartet oder absehbar, jung oder alt, krank oder

Tinyhouse
Rechtstipp

Tiny Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch rechtliche Fragen stellen potenzielle Eigentümer oft vor Herausforderungen. In Deutschland

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Der Bundestag erlaubt virtuelle Eigentümerversammlungen bei Zustimmung von drei Vierteln der Eigentümer. Eine jährliche Präsenzversammlung bleibt bis

Bauherren_iStock-1396823211.jpg
Rechtstipp

Wir erleben es immer wieder: es bestehen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Vermieter und dem Mieter über die Höhe der Miete oder anderen

Vermieter_GettyImages-748337483.jpg
Rechtstipp

Wenn es um den Erwerb von Grundstücken geht, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Probleme zu

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Die Möglichkeiten von menschlichen Verfehlungen sind vielfältig – so auch im mietrechtlichen Bereich. Ausbleibende Mietzahlungen, übermäßige

Kosten Vermieten
Rechtstipp

In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab dem 01.Mai 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine

Bauschadenermittlung Kiel
Rechtstipp

In der Regel muss der Mieter für bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters einholen. Keine Zustimmung muss lediglich bei

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur

Mieterhöhung
Rechtstipp

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger

Urteil
Rechtstipp

Was ist die neue GbR? Es gibt nunmehr eine eingetragene GbR, die eGbR. Das bedeutet, diese GbR wird in ein GbR-Gesellschaftsregister eingetragen.