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Rechtstipp

Mieter droht mit Mietminderung – darf er das?

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu kürzen oder gar nicht zu zahlen. Was bedeutet das und ist so etwas erlaubt?

Wann liegt ein Mangel vor?

Mieter könnten dazu berechtigt sein, wenn die Mietsache mangelhaft ist. Wann ist denn eine Mietsache mangelhaft? Es wird davon ausgegangen, ein solcher Mangel liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit von der tatsächlichen Beschaffenheit der Mietsache nachteilig abweicht.

Das bedeutet, ein Mangel ist anzunehmen, wenn die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Umstand aufweist, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder verringert. Das kann vorübergehend, von Beginn des Mietverhältnisses an oder nachträglich entstanden sein.

Sie müssten klären, welcher Zustand der Mietsache zwischen Mieter und Vermieter vereinbart worden ist. Es können Abweichungen in der Sache selbst gegeben sein, wie z. B., wenn die Mietsache Schimmel aufweist. Oder Rechte, die an der Mietsache dem Mieter zustehen sollen, gestalten sich anders als vereinbart oder können nicht gewährt werden. Häufig verfügt im Gewerberaummietrecht ein Mietobjekt nicht über eine bestimmte Eigenschaft, die für den Mieter von Bedeutung ist.

Rechtsfolgen des Mangels?

Durch die geltend gemachten Mängel können dem Mieter Gewährleistungsansprüche in Form der Mietminderung, des Schadensersatzes und der Kündigung zustehen. Mit am häufigsten sind Mietminderungen, die bis zu 100% der anfallenden Miete betragen können – je nach geltend gemachtem Mangel. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, um die Unterschiede in der Bewertung und Ermittlung der Minderungsquote feststellen zu können. Diese Ansprüche gewinnen in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Es kann vorkommen, dass Mieter vermeintliche Mängel lediglich vorschieben, um die Höhe ihrer Miete zu verringern und auf diese Weise Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Sollten Sie mit solchen Forderungen konfrontiert werden, wenden Sie sich gern an die Rechtsberater. Wenn Sie häufiger Probleme dieser Art haben, könnte eine Teilnahme an unseren Weiterbildungsveranstaltungen für Sie von Interesse sein. Fragen Sie gerne bei Ihrem Ortsverein nach.

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