Beitrags- und Leistungsordnung
Beitrags- und Leistungsordnung:
§ 1 Ermächtigungsgrundlage
Die Regelungen dieser Beitrags- und Leistungsordnung finden ihre Grundlage in § 5, § 6 und § 7 der Satzung des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzervereins Traunstein und Umgebung e.V. – kurz Haus & Grund Traunstein genannt.
§ 2 Fälligkeit und Erhebung der Beiträge
1. Die Beiträge sind ohne Rechnungsstellung im ersten Vierteljahr des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Die Beitragserhebung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren.
4. Bei unterjähriger Mitgliedschaft werden Beiträge nicht erstattet.
§ 3 Beitragshöhe
1. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern Beiträge. Ehren- und außerordentliche Mitglieder sind beitragsfrei Ihre Höhe wird auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung beschlossen. In Einzelfällen kann der Vorstand auf Antrag den Jahresbeitrag erlassen
2. Der laufende Jahresbeitrag beträgt 55,00 Euro.
3. Für Mitglieder, die Eigentümer mehrerer Objekte sind, kann zum beschlussmäßigen festgesetzten Jahresbeitrag für jedes weitere Objekt von der Mitgliederversammlung ein Zusatzbeitrag beschlossen werden.
4. Die bereits entstandenen und noch entstehenden Verbindlichkeiten des Mitgliedes gegenüber dem Verein werden durch den Tod, Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes nicht berührt. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen erfolgt bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht. Dem Vorstand ist es vorbehalten, in Einzelfällen (etwa in besonderen Härtefällen) eine Rückerstattung von Beiträgen zu beschließen.
5. Ist ein Mitglied mit der Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen im Verzug, so hat es dem Verein die hierdurch entstandenen Unkosten zu ersetzen.
6. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben werden die Bankgebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt.
§ 4 Aufnahmegebühr
1. Bei Neueintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten, deren Höhe die Mitgliederversammlung beschließt. Der Vorstand kann diese Gebühr in besonderen Fällen erlassen. Bei Übernahme der Mitgliedschaft durch die Erben fällt keine Aufnahmegebühr an.
2. Die Aufnahmegebühr beträgt 25,00 Euro.
§ 5 Leistungen
1. Gemäß § 5 c) der Satzung kann das Mitglied im Rahmen der Mitgliedschaft Beratungen in Fragen des Haus- und Grundbesitzes in der Geschäftsstelle zu den Geschäftsstunden des Vereins in Anspruch nehmen.
2. Die Beratungsdauer ist auf 20 Minuten je Beratung begrenzt.
3. Darüberhinausgehende Leistungen, wie zum Beispiel das Entwerfen oder Prüfen von Mietverträgen für Wohnraum oder anderer Schriftstücke, die Abrechnung von Betriebskosten, das Ausfüllen von Formularen sowie die Kosten für Formulare und Vordrucke werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bei gesonderter Beauftragung durchgeführt und nach dem Kosten- und Leistungskatalog separat berechnet. Welche Leistungen zu welchen Kosten angeboten werden, legt der Vorstand im Rahmen des Kosten- und Leistungskatalogs fest.
4. Für Mahnungen in diesem Zusammenhang werden Mahngebühren von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben.
5. Darüberhinausgehende Leistungen werden vom Verein nicht angeboten, auf Wunsch können Kooperationspartner genannt werden.
§ 6 Änderungen
Änderungen, die die Regelungen in der Beitrags- und Leistungsordnung betreffen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Leistungsordnung tritt mit Wirkung zum 01.11.2021 in Kraft.
Beitrags- und Leistungsordnung Haus & Grund Traunstein e.V. in der Fassung vom 27. Oktober 2021