Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

§ 311b BGB – Was Verkäufer beachten sollten.

Wenn es um den Erwerb von Grundstücken geht, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine zentrale Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Aspekte dieser Vorschrift erläutern und aufzeigen, welche Pflichten sich daraus ergeben, insbesondere hinsichtlich der Beglaubigung von Nebenabreden.

§ 311b BGB – Notarielle Beurkundungspflicht

§ 311b BGB schreibt vor, dass Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, notariell beurkundet werden müssen. Dies dient dem Schutz der Vertragsparteien, indem eine rechtliche Beratung durch den Notar gewährleistet und die Ernsthaftigkeit des Geschäfts überprüft wird.

Doch nicht nur der eigentliche Grundstückskaufvertrag unterliegt dieser Beurkundungspflicht. Auch alle Nebenabreden, die in engem Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehen, müssen notariell beurkundet werden. Dazu gehören insbesondere:

1.             Mietverträge: Wenn ein Mietvertrag im Rahmen eines Grundstückserwerbs geschlossen wird, ist dieser ebenfalls beurkundungspflichtig insoweit er Belange des Kaufvertrags mitregelt (z.B. die Übergabe). Ein einfacher privatschriftlicher Vertrag genügt in diesem Fall nicht.

2.             Kaufverträge über Inventar: Wenn im Zuge des Grundstückskaufs auch Inventar oder mit dem Grundstück verbundene Sachen mitverkauft werden (beispielsweise Einbauküchen oder Gartengestaltungen), müssen auch diese Vereinbarungen notariell beurkundet werden.

Zwar gibt es auch hier ausnahmen, wenn z.B. nur der Mietvertrag vom Kaufvertrag abhängt und der Kaufvertrag auch selbstständig bestehen könnte. Dann darf der Kaufvertrag als selbstständig erachtet werden und wäre nicht nichtig, aber häufig achten die Parteien hierauf nicht.

Risiken bei Missachtung der Beurkundungspflicht

Das Gesetz ist hier eindeutig: Werden die Vorschriften des § 311b BGB nicht eingehalten, ist der gesamte Vertrag nichtig. Dies bedeutet, dass der Grundstückskaufvertrag sowie alle damit verbundenen Nebenabreden keinerlei rechtliche Wirkung entfalten. Die Konsequenzen können erheblich sein:

•               Rückabwicklung des Geschäfts: Beide Parteien müssen die bereits erbrachten Leistungen zurückgewähren. Dies kann besonders kompliziert und teuer werden, wenn das Grundstück bereits übergeben wurde.

•               Rechtliche Unsicherheit: Ohne wirksame Beurkundung besteht keine rechtliche Sicherheit. Dies kann zu langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren führen.

Praktische Tipps für Mitglieder von Haus & Grund

Um die Nichtigkeit des Grundstücksgeschäfts zu vermeiden, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

1.             Notar frühzeitig einbinden: Binden Sie einen Notar frühzeitig in die Vertragsverhandlungen ein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Abreden beurkundet werden.

2.             Klarheit über Nebenabreden schaffen: Stellen Sie sicher, dass alle Nebenabreden (z.B. Mietverträge, Kaufverträge über Inventar) eindeutig identifiziert und dem Notar zur Beurkundung vorgelegt werden.

3.             Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung durch uns als Rechtsanwälte, insbesondere wenn es um komplexe Vertragsgestaltungen geht.

4.             Prüfung aller Dokumente: Vor Abschluss des Vertrages sollten alle Dokumente und Vereinbarungen gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird.

5.             Kommt es zu einer Nichtigkeit, kann diese durch Auflassung zum Grundbuch und Eintragung im Grundbuch geheilt werden, dann sollte daher der Vollzug des Kaufvertrags vorangebracht werden.

 

Fazit

Der Erwerb und Verkauf eines Grundstücks ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfordert. Insbesondere die notarielle Beurkundungspflicht nach § 311b BGB ist ein zentraler Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf. Durch eine frühzeitige Einbindung des Notars und eine sorgfältige Prüfung aller Nebenabreden können rechtliche Fallstricke vermieden werden.

Bei Fragen rund um den Grundstückserwerb und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen steht Ihnen Haus & Grund Schleswig-Holstein jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise, um sicher und rechtssicher in Ihre Zukunft zu investieren.

Martin Rathsack
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Verwandte Blogartikel

kostenlose Rechtsberatung Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Die Kündigung eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein gravierender Schritt. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen

Rechtsberatung in Kiel
Rechtstipp

Es stellt sich für Vermieter oft die Frage, ob die Mietpartei gegenüber dem Vermieter reagieren muss, wenn die Kündigung ordnungsgemäß beim Mieter

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Oftmals erreicht uns im Rahmen der Rechtsberatung die Frage von Mitgliedern in deren Position als Vermieter, ob der Mieter auf eine diesem zugestellte

Sparen
Rechtstipp

Die Anlage einer Mietkaution unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften, die der Vermieter zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten mit dem Mieter

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Am 31. Januar 2023 lief die Frist ab. Bis dann mussten Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Wie ist der aktuelle Stand?

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Wie möchten Sie im hohen Alter mit Ihrem Eigentum verfahren? In der Rechtsberatung stellt sich diese Frage regelmäßig. Besteht die Möglichkeit weiter

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Rechtstipp

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Prüfung von Bau- und Kaufverträgen
Rechtstipp

Dieser Blog—Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was Eigentümer*innen von Baudenkmälern beachten müssen, wenn sie erneuerbare Energien, wie z. B