Verkehrssicherungspflichten gegen Schnee vom Dach: Ein Leitfaden
Der Winter bringt oft Schnee und Eis mit sich, was zu gefährlichen Situationen führen kann, insbesondere wenn Schnee und Eis von Dächern auf Gehwege oder Straßen fallen. In Deutschland gibt es Verkehrssicherungspflichten, die Hauseigentümer dazu verpflichten, für die Sicherheit rund um ihre Immobilien zu sorgen. Wir wollen uns mit den Verkehrssicherungspflichten gegen Schnee vom Dach befassen, wichtig ist zu beachten, dass es Unterschiede in Deutschlang gibt. So sind die Pflichten in Bayern andere als in Schleswig- Holstein.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die besagt, dass Eigentümer und Besitzer von Grundstücken dafür sorgen müssen, dass niemand durch ihren Besitz zu Schaden kommt. Dies gilt auch für Schnee und Eis, die von Dächern fallen können. Wenn daher Schnee vom Dach fallen kann, so muss sichergestellt werden, dass darunter Menschen nicht zu schaden kommen können.
Im Umkehrschluss müssen Flächen, welche nicht über Türen und Wegen liegen nicht zwingend gesichert werden.
Wichtig ist hier: In schneereichen Gebieten z.B. in Bayern ist das Anbringen von Schneefanggittern teilweise baurechtlich geregelt. In Schleswig- Holstein gibt es keine generellen Pflichten. Ist das Dach aber steil, oder z.B. mit einer Fotovoltaikanlage sehr glatt und liegen darunter z.B. Gehwege dann ist es zur Absicherung geboten Maßnahmen zu ergreifen.
Wer ist verantwortlich?
In der Regel sind die Eigentümer der Gebäude für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten verantwortlich. In einigen Fällen kann diese Verantwortung jedoch auf Mieter oder Verwalter übertragen werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Wenn die Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten werden und jemand zu Schaden kommt, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Dies kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Wie kann man die Verkehrssicherungspflichten erfüllen?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Eigentümer ergreifen können, um ihre Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Dazu gehören das regelmäßige Entfernen von Schnee und Eis von Dächern und Gehwegen, das Aufstellen von Warnschildern und das Absperren von gefährlichen Bereichen. Oder aber auch das Anbringen von Schneefanggittern.