Was in einer Garage stehen darf, kann der Nutzer selbst festlegen - oder?
In vielen Haushalten sind Garagen und Carports ein praktischen Ort für die Aufbewahrung von verschiedensten Gegenständen – je nach Größe des Gebäudes. Es kommt immer wieder vor, dass die Garage vollgestellt ist mit Gegenständen und der PKW steht draußen vor der Garage. Ist das in Ordnung?
Rechtliche Voraussetzungen
Die rechtliche Vorgaben für Nutzung und Errichtung von Garagen ist in Deutschlandin den Bundesländern geregelt. In Schleswig-Holstein finden sich Vorgaben in der Landes-bauordnung (LBO SH) und in der Garagen- und Stellplatzverordnung(GarVO SH). Darin sind vor allem Regelungen getroffen, die den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen betreffen. Nach § 2 Absatz 8 der LBO SH handelt es sich bei Gebäuden zum Abstellen von Kraftfahrzeugen um Garagen oder auch Carports.
Hauptzweck von Garagen
ist das Unterstellen von Kraftfahrzeugen, um diese vor Witterungseinflüssen (Starkregen, Hagel, Schnee und Eis, etc.), Beschädigungen und Diebstahl zu schützen. Gleichzeitig soll der öffentliche Verkehrsraum möglichst von privaten Fahrzeugen freigehalten werden. Was darf sonst noch in Garagen stehen?
Erlaubte Gegenstände:
- Fahrräder, Roller und andere Fortbewegungsmittel
- Handwerkzeug, Rasenmäher, verschiedene Gartengeräte
- Autopflegeprodukte, sonstige Reinigungsmittel können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind
- Regale und Schränke zur Aufbewahrung von Kleinteilen und Zubehör, wenn der Stellplatz des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird
- Ersatzreifen/ saisonale Reifensätze.
Unerlaubte/bedenkliche Gegenstände:
- Benzin-/Reservekanister, Propangasflaschen oder andere leicht entzündliche Materialen oder Chemikalien oder Brennstoffe nur in sehr geringen Mengenund ggf. unter Beachtung spezieller Sicherheitsvorkehrungen
- Lebensmittel sollten wegen häufig bestehenden Temperatur-/und Feuchtigkeits-schwankungen möglichst nicht in Garagen gelagert werden; Gefahr von schnellem verderben und anlocken von Ungeziefer
- Möbel/Textilien/Elektronische Geräte könnten in Garagen Feuchtigkeitsschäden erleiden und/oder Schimmel ausbilden, da Garagen oft schlecht isoliert sind und zu Feuchtigkeit neigen
Fazit
Garagen und Carports sind häufig unmittelbar an das Wohnhaus gebaut. Daher istdarauf zu achten, die Garage gut zu belüften, um eine Ansammlung von Abgasen und Feuchtigkeit zu vermeiden. Weiterhin sollte eine Garage aufgeräumt sein, um Stolperfallen zu verhindern und in Notfällen freien Zugang zum Fahrzeug zu haben.Eine Garage kann und darf nicht ohne Blick in die jeweiligen Landesvorschriften ineinen Hobby-/oder Werkstattraum oder zusätzlichen Wohnraum umgewandelt werden. Prüfen Sie regelmäßigen, ob die Vorgaben eingehalten werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.