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Energieausweis

Erstellen eines Energieausweises – Ihr Haus und Grund Service in Kooperation mit der asko GmbH

Bei Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung besteht seit 1.5.2014 eine Vorlage- und Übergabepflicht von Energieausweisen. Zudem sind Verkäufer oder Vermieter verpflichtet in den Anzeigen in kommerziellen Medien energetische Kennwerte aus dem Energieausweis mit zu veröffentlichen.

Es gibt zwei verschiedene Varianten von Energieausweisen:

1. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Dazu wird der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt.

2. Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der Endenergiebedarf errechnet. Dazu werden Gebäudehülle, verarbeitete Materialien und das Heizungssystem analysiert. Aus diesen Daten wird der gesamte Wärmeverlust des Gebäudes ermittelt.

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