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Energieausweis
Erstellen eines Energieausweises – Ihr Haus und Grund Service in Kooperation mit der asko GmbH
Bei Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung besteht seit 1.5.2014 eine Vorlage- und Übergabepflicht von Energieausweisen. Zudem sind Verkäufer oder Vermieter verpflichtet in den Anzeigen in kommerziellen Medien energetische Kennwerte aus dem Energieausweis mit zu veröffentlichen.
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Es gibt zwei verschiedene Varianten von Energieausweisen:
1. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Dazu wird der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt.
2. Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der Endenergiebedarf errechnet. Dazu werden Gebäudehülle, verarbeitete Materialien und das Heizungssystem analysiert. Aus diesen Daten wird der gesamte Wärmeverlust des Gebäudes ermittelt.