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Wohngebäude-Versicherung

Wie berechnet sich der Gebäudewert?

Jeder Gebäudeeigentümer hat eine WohngebäudeVersicherung, zumindest sollte jeder eine solche Police abgeschlossen haben. Schließlich ist hierüber eine finanzielle Absicherung für Schäden am Gebäude und an den Gebäudebestandteilen gegeben. Doch warum spielt der sogenannte Versicherungswert von 1914 für die Berechnung der Versicherungssumme eine entscheidende Rolle?

Die Wohngebäude-Versicherung kommt für Schäden auf, die am Gebäude oder an Gebäudebestandteilen durch die versicherten Gefahren entstehen. Dies sind meist durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser verursachte Schäden. Wichtig ist dabei beispielsweise zu wissen, dass aus versicherungstechnischer Sicht ein Sturm erst ab Windstärke 8 vorliegt. Der Versicherungsschutz deckt die Kosten für notwendige Reparaturen oder gegebenenfalls sogar für den Wiederaufbau eines Gebäudes ab, etwa nach einem Brand.

Was genau ist durch eine Wohngebäude-Versicherung abgesichert?

Grundsätzlich ist das Gebäude so versichert, wie es im Versicherungsschein und in den vertraglichen Bedingungen beschrieben wird. Auch eine Mitversicherung von Garagen, Carports oder Nebengebäuden ist möglich; diese sollten bei Antragstellung mit angegeben und bei nachträglichem Bau nachgemeldet werden.

Ebenso wichtig ist es, dem Versicherer Umbaumaßnahmen, Renovierungen oder Anbauten am Haus zu melden. Schließlich steigt durch derartige Maßnahmen der Wert des Gebäudes, und gegebenenfalls vergrößert sich die Wohnfläche. Dann ist es sinnvoll, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen, um eine Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Versichert ist das Gebäude bis zum Neubauwert – damit sind die ortsüblichen Kosten für den Neubau eines Hauses beziehungsweise den Wiederaufbau eines vollständig zerstörten Hauses gemeint. Kosten für Planung und Rekonstruktion des Gebäudes sind hier inbegriffen. Ein festgelegter Neubauwert in der Wohngebäude-Versicherung hat einen Nachteil: Sich verändernde beziehungsweise steigende Preise im Bausektor können zu einer zu geringeren Versicherungssumme führen. In der Folge wäre ein Gebäude unterversichert. Um diesen Effekt zu umgehen, setzen Versicherer den gleitenden Neubauwert ein. Zur Berechnung des Gebäudeversicherungswertes wird dabei die Versicherungssumme regelmäßig an die aktuellen Preisentwicklungen angeglichen.

Der Vorteil: Die Immobilie ist immer adäquat versichert, sodass im Schadenfall in der Regel eine vollständige Entschädigung ausgezahlt werden kann.

Häufig wird zur Prämienberechnung der Gebäudeversicherungswert aus dem Jahr 1914 zugrunde gelegt (kurz: Wert 1914). Doch warum ausgerechnet 1914? Dies ist ein fiktiver Wert, der als einheitliche Berechnungsgrundlage dient und den Neubauwert des Gebäudes von 1914 angibt, da seinerzeit ein stabiler Baupreis in Deutschland vorlag und es keine außergewöhnlichen Baupreissteigerungen gab.

GEV Grundeigentümer-Versicherung

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Sie erreichen das Serviceteam der GEV Grundeigentümer-Versicherung telefonisch unter der Nummer 040 – 37 66 33 67.

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