Willkommen bei Haus & Grund Detmold
Als unabhängiger Verein für private Immobilieneigentümer mit mehr als 2.000 Mitgliedern sind wir seit fast 100 Jahren kompetenter Ansprechpartner vor Ort und bieten unseren Mitgliedern einen breit gefächerten Service rund um die Immobilie. Wir beraten durch unsere Juristen die Vermieter und Immobilieneigentümer in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts, Immobilienkaufrechts, Erbrechts und allen mit Eigentum verbundenen Fragen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer B in Detmold für 2025
Nachdem nunmehr die Bescheide über Grundbesitzabgaben der Stadt Detmold für das Kalenderjahr 2025 zugestellt wurden, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Stadt Detmold den Hebesatz von 540 % für das Kalenderjahr 2024 auf nunmehr 685 % in 2025 erhöht hat, sodass allein durch die Änderung des Hebesatzes, der zunächst einmal nichts mit dem neuen Grundsteuermessbetrag zu tun hat, eine Erhöhung um rund 27 % erfolgte.
Wir gehen davon aus, dass die meisten Mitglieder bereits gegen den Bescheid zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes im letzten Jahr, bzw. gegen den darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, Einspruch eingelegt haben.
Soweit diese nicht beschieden sind, ist der neue Messbetrag noch nicht bestandskräftig.
Es dürfte auch nicht bei jedem Objekt zu einer Erhöhung des individuellen Messbetrags gekommen sein.
Sollte ungeachtet dessen der jeweils aktuelle Bescheid über Grundbesitzabgaben nicht akzeptiert werden, so ist unter Berücksichtigung der jeweils beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Auf die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über die Grundbesitzabgaben wird verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haus- und Grundeigentümerverein Detmold e. V. nicht in steuerrechtlichen Fragen berät und demgemäß Widersprüche nicht durch uns für Sie erhoben werden können. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Detmold, den 27.1.2025
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