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Cannabiskonsum: Kündigung möglich?

Nachdem der Konsum von Cannabis nunmehr legalisiert wurde, stellt sich die Frage, ob eine Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Cannabiskonsum zulässig ist. Nicht selten beschweren sich Bewohner über den stechenden Geruch im Haus und bitten den Vermieter, sich des Problems anzunehmen.


Kürzlich hat sich das Amtsgerichts Brandenburg in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 30 C 196/23 daher mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Cannabiskonsum in der Mietwohnung zur Kündigung durch den Vermieter führen kann. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die fristlose Kündigung eines Mietvertrags ausgesprochen, nachdem festgestellt wurde, dass der Mieter regelmäßig Cannabis konsumierte. Der Vermieter begründete die Kündigung damit, dass der Cannabiskonsum eine Störung des Hausfriedens darstelle und andere Mieter in ihrer Wohnqualität beeinträchtige. Das Amtsgericht Brandenburg kam jedoch zu dem Entschluss, dass der bloße Konsum von Cannabis in der Mietwohnung allein keinen ausreichenden Kündigungsgrund darstellt. Nach § 543 Abs. 1 BGB kann ein Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Das AG Brandenburg stellte in seinem Urteil klar, dass der Konsum von Cannabis in der Wohnung nicht zwangsläufig eine derartige unzumutbare Belastung darstellt, es sei denn, es geht eine erhebliche Beeinträchtigung für andere Mietparteien damit einher.


Für Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass die Beweispflicht für eine derartige Beeinträchtigung beim Vermieter liegt. Es müssen konkrete und nachweisbare Störungen vorliegen, etwa durch ständigen Cannabisgeruch im Treppenhaus oder Belästigungen durch den Mieter. Ohne derartige Nachweise wird eine Kündigung aufgrund von Cannabiskonsum wahrscheinlich nicht vor Gericht standhalten.


Empfehlenswert ist es, die Mietverträge klar und deutlich zu formulieren und Regelungen zum Verhalten im Mietobjekt aufzunehmen. Regelmäßige Begehungen der Mietobjekte sowie ein offenes Ohr für Beschwerden anderer Mieter können helfen, frühzeitig auf mögliche Probleme aufmerksam zu werden. Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollten mindestens eine Abmahnung ausgesprochen werden, um dem Mieter die Möglichkeit einzuräumen, sein Verhalten anzupassen.  Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Cannabiskonsum zwar grundsätzlich möglich ist, jedoch hohe Hürden bestehen, die Vermieter beachten müssen. Das Urteil des AG Brandenburg zeigt, dass eine sorgfältige Dokumentation und stichhaltige Beweise von entscheidender Bedeutung sind, um eine Kündigung wirksam durchzusetzen.

Tanja Petkovic, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

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