Direkt zum Inhalt
Bild
E-Auto Ladestationen in Tiefgarage
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum: Lässt sich das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage verbieten?

Zuletzt kam es immer häufiger zu Uneinigkeiten zwischen Miteigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) rund um das Thema E-Fahrzeug in der gemeinschaftlichen Tiefgarage. Während die Verfechter von E-Fahrzeugen das Abstellen und Aufladen eines solchen Fahrzeugs in der Garage als Selbstverständlichkeit erachten, sorgen sich andere Eigentümer um die Sicherheit und fürchten insbesondere einen großen Brandschaden. 

Das Amtsgericht Wiesbaden befasste sich in seinem Urteil vom 4. Februar 2022 (Az. 92 C 2541/21) mit genau diesem Thema. Das Gericht hat entschieden, dass eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage nicht verbieten kann. In der betreffenden Entscheidung erklärte das Gericht einen Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig, der das Abstellen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in der Tiefgarage untersagte. Das Gericht betonte, dass eine solche Vorgabe gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoße. Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das individuelle Recht auf bauliche Maßnahmen zur Installation von Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge. Ein Verbot würde diesen Anspruch ins Leere laufen lassen. 

Das Gericht führte weiter aus, dass dieser Anspruch nicht abdingbar sei. Das bedeutet, dass die Eigentümergemeinschaft nicht durch einen Mehrheitsbeschluss diesen Anspruch aushebeln könne. Das Gericht stellte klar, dass ein Verbot der Nutzung von Lademöglichkeiten für E-Autos in der Tiefgarage den Zielen der WEG-Reform zuwiderlaufe. Ein wesentliches Ziel der Reform sei die Förderung der Elektromobilität, und ein Verbot würde dieses Ziel untergraben. Daher sei es wichtig, dass Eigentümergemeinschaften bei der Beschlussfassung diese Grundsätze berücksichtigen. Ein solcher Beschluss könnte leicht angefochten und für ungültig erklärt werden, wie das Beispiel des Amtsgerichts Wiesbaden zeigt. Vermieter sollten ihre Mieter zudem über ihre Rechte informieren und gegebenenfalls die Installation von Lademöglichkeiten unterstützen, um Konflikte zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. 


Abschließend lässt sich sagen, dass das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden ein deutliches Zeichen setzt: Die Förderung der Elektromobilität und die Rechte der Wohnungseigentümer stehen im Vordergrund. Ein Verbot des Abstellens von E-Autos in der Tiefgarage ist nicht zulässig und kann erfolgreich angefochten werden. Vermieter und Eigentümer sollten sich dieser Rechtslage bewusst sein und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Interessen aller Parteien zu wahren. 

Tanja Petkovic, Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

 

Verwandte Blogartikel

Einfamilienhaus mit Terrasse
Recht & Steuern

Wassereintritt durch ein Terrassendach ist ein Sachmangel. Unterrichtet der Verkäufer eines Wohnhauses den Käufer darüber nicht, handelt er arglistig...

Leere Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Steht beispielsweise ein vorübergehender Auslandsaufenthalt an, fragen Mieter häufig beim Vermieter, ob sie ihre Mietwohnung bis zu ihrer Rückkehr...

Gepackte Kartons und Schaufel und Besen in leerer Wohnung
Mietrecht
Recht & Steuern

Die Parteien sind zunächst frei darin, zu vereinbaren, wann die Rückgabe der gekündigten Wohnung stattfinden soll. Allein wenn eine solche...

Hand mit Unterlagen und Taschenrechner
Recht & Steuern
Wohnungseigentumsrecht

Auch nach Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 werden auf Wohnungseigentümerversammlungen immer noch Wirtschaftspläne...

Wohnzimmer mit Sofa und Pflanzen
Recht & Steuern
Mietrecht

Ein häufiger Konfliktpunkt im Mietrecht ist das Besichtigungsrecht des Vermieters. Es stehen sich dabei einerseits das Eigentumsrecht des Vermieters...

Grüne, gelbe und rote 3D Spielzeughäuser
Recht & Steuern

Im unserem Eigentümer-Portal stehen zwei neue Infoblätter zum Download bereit. Sie informieren über das Gebäudeenergiegesetz bezüglich...

Großzügiges Wohnzimmer
Recht & Steuern
Mietrecht

Kürzung bei Vermietung von großem Wohnraum: Verlangt ein Vermieter 66 Prozent oder mehr der ortsüblichen Miete, kann er grundsätzlich auf den vollen...

Moderne Wohngebäude
Recht & Steuern
Mietrecht

Die sogenannte Mietpreisbremse ist nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden. Auch bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse...

Eine Wohnung wird saniert
Recht & Steuern
Mietrecht

Gemäß § 575 Absatz 1 Ziffer 2 BGB kann ein Zweitmietvertrag zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden, wenn der Vermieter nach dem Ablauf der...

Modernes Zweifamilienhaus mit zwei Garagen
Recht & Steuern
Mietrecht

Der Vermieter kann das Mietverhältnis in der Regel - im Gegensatz zum Mieter - nicht grundlos kündigen, sondern benötigt ein berechtigtes Interesse....

Läuferin startet in 2024
Recht & Steuern

Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze. Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick:

Leere Wohnung
Recht & Steuern
Mietrecht

Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 BGB, 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann...

Mann mit Sparschwein und Umzugskartons
Recht & Steuern
Mietrecht

Die Mietkaution dient der Sicherung von Ansprüchen und Forderungen des Vermieters gegen den Mieter. Hierzu zählen jedenfalls im nicht preisgebundenen...

Wohngebiet mit Einfamilienhäusern
Recht & Steuern

Stichtag für die Abgabe der Grundsteuererklärung war der 1. Januar 2022. Wenn sich nach diesem Tag etwas an der Immobilie geändert hat, das für die...

Nebenkostenabrechnung
Recht & Steuern

Die Grundlage einer jeden Betriebskostenabrechnung stellen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien dar. § 556 BGB normiert daher, dass...

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.