Aktuelles aus dem Bundestag: Virtuelle Eigentümerversammlung und Steckersolargeräte
Virtuelle Eigentümerversammlungen
Der Bundestag hat am 04.07.2024 beschlossen, dass in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerversammlungen zukünftig auch vollständig virtuell stattfinden können. Bisher sind lediglich Präsenz- oder Hybridversammlungen möglich, bei denen sich einzelne Eigentümer online zuschalten können.
Voraussetzung
Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz derWohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme undRechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
Übergangsfrist
Entscheiden die Wohnungseigentümer vor dem 01. Januar 2024, dass sie eine rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlung durchführen wollen, müssen sie bis einschließlich 2028 noch mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchführen. Hierauf kann allerdings mit einstimmigem Beschluss verzichtet werden.
Steckersolargeräte
In der gleichen Sitzung hat der Bundestag zudem beschlossen, dass Steckersolargeräte zukünftig, sowohl im Wohnungseigentumsrecht als auch im Mietrecht privilegiert werden sollen. Im Mietrecht wird der Katalog der der baulichen Veränderungen erweitert, bei denen der Mieter einen konkreten Anspruch auf Erlaubnis gegen den Vermieter haben kann (§ 554 BGB). Dieser umfasste bisher nur Maßnahmen die der Barrierereduzierung, dem Laden elektrischer Fahrzeuge oder dem Einbruchschutz dienen. Im Wohnungseigentumsrecht werden die Steckersolargeräte in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, die der einzelne Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft verlangen kann (§ 20 Absatz 2 WEG)
Die beschlossenen Gesetzesänderungen müssen noch den Bundesrat passieren (nächste Sitzung am 27.9.2024) und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sietreten am Tag nach der Verkündung in Kraft.