Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Was ist ein Selbständiges Beweisverfahren?
Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber und dem Unternehmen gerät ins Stocken. Bei den Überlegungen, was nun weiter zu tun ist – „böse Briefe“ schreiben, einen Rechtsberater konsultieren und ggf. beauftragen, den Unternehmer verklagen, etc.. All diese Maßnahmen können lange dauern. Gehen in der Zwischenzeit Beweismittel verloren?
Was tun?
In der Praxis wird in diesen Situationen häufig die Möglichkeit eines selbständigen Beweisverfahrens angeführt. Dieses Verfahren löste vor geraumer Zeit das Beweissicherungsverfahren ab. Es ist in der Zivilprozessordnung geregelt und kann durch einen entsprechenden Antrag einem späteren Zivilprozess vorgeschaltet werden. So sollen Beweismittel gesichert werden, wenn diesbezüglich ein rechtliches Interesse daran besteht oder angenommen wird, dass durch das Verfahren ein weiteres Gerichtsverfahren verhindert werden kann. Sofern ein weiterer Prozess dadurch doch nicht verhindert wird, können die Ergebnisse des selbständigen Beweisverfahrens von demselben Gericht verwertet werden.
Mögliche Fallgruppen des Verfahrens
Hauptsächlich findet es in Werkvertrags- und Baurechtsverfahren Anwendung. Auch im Grundstücksrecht z. B. zur Feststellung von Mängeln und zur Dokumentation von Schäden, die aufgrund von Arbeiten auf dem benachbarten Grundstück entstanden sind.
Die Anwendungen sind vielfältig. Es gibt eine Vielzahlt von Möglichkeiten und es sollte in jedem Falle eine juristische Beratung mit der Durchführung des Verfahrens einher gehen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich gern an Ihren Ortsverein oder an die Rechtsberater des Landesverbands Haus und Grund Schleswig-Holstein.