Update Grundsteuer
Grundsteuer Musterverfahren: Haus & Grund hat zwei Musterklagen erhoben
Worum geht es?
In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben und haben daraufhin einen Grundsteuerbescheid erhalten. Auf dessen Grundlage wird zum 1. Januar 2025 eine neue Grundsteuer erhoben.
Haus & Grund hat Grundstückseigentümern empfohlen, dagegen Einspruch zu erheben. Mustereinsprüche mit Begründungen gibt´s hier:https://www.hausundgrund.de/verband/schleswig-holstein/rechtsberatung/einspruch-gegen-den-grundsteuerbescheid
Wir sind der Auffassung, dass das in Schleswig-Holstein eingeführte sogenannten „Bundesmodell“ verfassungswidrig ist. Das liegt aus unserer Sicht insbesondere an den Bodenrichtwerten, die diesem Grundsteuermodell zugrunde liegen und einen wichtigen Faktor für die Höhe der Grundsteuer darstellen. Diese Bodenrichtwerte fallen allerdings auch bei sehr vergleichbaren Lagen sehr unterschiedlich aus. Das verstößt nach Auffassung von Haus & Grund gegen den im Grundgesetz geforderten Gleichbehandlungsgrundsatz.
Auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin und in Rheinland-Pfalz, ist das Bundesmodell eingeführt worden. Dort hat Haus & Grund zwei Musterklagen bei den dort zuständigen Finanzgerichten erhoben. In Musterverfahren soll geklärt werden, ob das Grundsteuermodell verfassungswidrig ist. Darüber muss letztendlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Betroffene Grundstückseigentümer können sich jetzt auf diese Musterverfahren berufen und beantragen, ihre eigenen Einspruchsverfahren aus Gründen der Zweckmäßigkeit ruhen zu lassen. Wenn das Finanzamt diesem Antrag stattgibt, braucht man nichts weiter zu unternehmen, bis über diese Verfahren entschieden worden ist. Dazu berät Haus & Grund selbstverständlich gern!