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Aus Wärmeplanung muss Realität werden

Haus & Grund: Pflichten für Eigentümer nur nach Umsetzung 

Pflichten für Eigentümer darf es erst geben, wenn Städte und Gemeinden ihre Wärmepläne auch umgesetzt haben. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Wärmeplanung im Bundestag. „Nur wenn die Pläne für die künftige Energieversorgung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Realität sind, besteht für die Eigentümer eine hinreichende Sicherheit für Investitionsentscheidungen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. 

Aus Sicht von Haus & Grund ist es für den Erfolg der Wärmewende zudem entscheidend, dass die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden deutlich gestärkt werden. „Damit Eigentümer die Option der Versorgung mit Fernwärme überhaupt nutzen und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steigt, müssen die Preise für die Verbraucher zukünftig transparent und fair gestaltet werden“ erläuterte Warnecke. Einen Anschluss- und Benutzungszwang dürfe nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssten aufgehoben werden. „Wärmenetze müssen durch Preis und Leistung überzeugen und dürfen nicht auf staatlichem Zwang gestützt sein“, brachte es Warnecke auf den Punkt. 

Schließlich erinnerte er daran, dass die Wärme- und Energiewende für viele Eigentümer eine riesige Herausforderung sei. Daher müssten die Fördertöpfe langfristig verlässlich mit ausreichenden Mitteln gefüllt sein, sodass jeder Eigentümer die Wärmewende finanziell stemmen könne.  

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