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Klimaschutz

Klimaschutz in Wohngebäuden

Politik setzt den Rahmen, Eigentümer füllen ihn aus

Die privaten Eigentümer in Deutschland tragen für den Klimaschutz eine besondere Bedeutung, da sie der Schlüssel zum Bestand an Wohngebäuden sind. 94 Prozent der Wohngebäude in Deutschland sind im Eigentum von Privatpersonen.
Die privaten Eigentümer kommen ihrer Verantwortung für den Klimaschutz in besonderer Weise nach. Der Gebäudesektor hat seinen CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 51 Prozent gesenkt. Dieser Erfolg konnte nur durch hohes persönliches Engagement und erhebliche finanzielle Mittel der privaten Eigentümer erreicht werden. Das, was unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu erreichen war (low hanging fruits), ist geschafft. Weitere CO2-Reduktionen sind nur möglich, wenn die Bedingungen angepasst werden.
Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wollen ihren Beitrag zu einer effizienten Energiewende und einem effektiven Klimaschutz leisten. Wir sind davon überzeugt, dass ein Preis für Treibhausgase das richtige Instrument sein kann, wenn es nicht kumulativ, sondern alternativ zu den bisherigen Maßnahmen eingeführt wird. Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Belastungen für die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Gestalt einer CO2-Dividende kompensiert werden.

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Klimaschutz

Die Lösung: Emissionshandel

Um klimaschädlichen Gasen einen Preis zu geben, stehen zwei Wege zur Verfügung. Entweder der Staat legt die Höchstgrenze für CO2-Emissionen fest und der Preis bildet sich am Markt oder der Staat legt einen CO2-Preis fest und auf dem freien Markt entscheidet sich, wie viel CO2 dann noch emittiert wird.
Die erste Variante ist die nach Auffassung von Haus & Grund Deutschland vorzugswürdige. Sie entspricht dem Europäischen Emissionshandelssystem, dem bisher nur Industrie und Energiewirtschaft sowie der innereuropäische Luftverkehr angeschlossen sind. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Politik exakt festle-gen kann, in welchen Schritten, bis wann und in welchem Ausmaß die CO2-Emissionen reduziert werden sol-len. Ein weiterer Vorteil ist, dass CO2-Emissionen überall dort eingespart werden, wo es sich am meisten lohnt. Dafür ist jedoch mindestens eine Einigung auf europäischer Ebene notwendig und anzustreben.
Die zweite Variante ist als CO2-Abgabe oder CO2-Steuer bekannt. Wie viel CO2 mit einer bestimmten CO2-Steuer tatsächlich eingespart werden kann, kann jedoch nicht vorhergesagt werden, weil als Alternative zum Einsparen von CO2 immer die Option Steuerzahlung besteht. Wenn Investitionen und Hürden für klimaverträg-liches Handeln zu hoch sind oder der Verzicht nicht möglich oder gewollt ist, werden die CO2-Emissionen nicht sinken. Eine CO2-Steuer würde die Umsetzung der Klimaziele nur verzögern. Daher muss die EU schnellstmöglich den Gebäude- und den Verkehrssektor sowie die Landwirtschaft in den europäischen Emissionshandel integrieren.


CO2-Dividende und Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen in Gebäuden

Eine CO2-Bepreisung ist allerdings nur dann akzeptabel, wenn die Einnahmen des Staates in vollem Umfang an die Bürger zurückgegeben werden. Die Einnahmen des Staates aus einer CO2-Bepreisung sollten zu etwa zwei Dritteln als Kopfpauschale an die Bürger zurückfließen. Dies hätte den Vorteil, dass einkommensschwa-che Haushalte, die im Durchschnitt wenig CO2 emittieren, relativ am meisten zurückbekommen.
Da Deutschland im internationalen Vergleich viele Mieterhaushalte hat, ist es notwendig, mit dem restlichen Drittel der Einnahmen, die nicht direkt an die Bürger zurückgezahlt werden, ein umfangreiches und einfaches Programm zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich aufzulegen. Die Förderung wäre ein Anreiz für vermietende Eigentümer, in klimafreundliche Technologie zu investieren – auch wenn sie selbst nicht von den niedrigeren Energiekosten profitieren. Diese Förderung muss technologieoffen sein und sich konsequent an der CO2-Einsparung orientieren. Haus & Grund Deutschland ist davon überzeugt, dass der Klimaschutz im Gebäudebereich dem Wohle der Allgemeinheit dient und daher nur als gemeinsame Anstren-gung von Eigentümern und Nutzern der Gebäude sowie Unterstützung vom Staat verwirklicht werden kann.

 

Aufhebung ordnungsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorgaben

Zudem bedarf es bei einer einheitlichen CO2-Bepreisung keiner ordnungsrechtlichen Regelungen mehr. Sie würden eine CO2-Bepreisung konterkarieren. Deswegen fordert Haus & Grund Deutschland die vollständige Aufhebung folgender Gesetze und Normen bei Einführung einer CO2-Bepreisung:

  • GEG (EnEG, EnEV, EEWärmeG)
  • EEG
  • KWKG
  • EnWG
  • EWärmeG der Länder sowie

der zugrunde liegenden europäischen Vorgaben.

Auch alle bisherigen Steuern, die lenkend auf den Energieverbrauch wirken sollen, müssen entfallen oder in ein einheitliches CO2-Bepreisungssystem einfließen, um effektiv den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dazu gehören namentlich die Steuern auf Strom, Brennstoffe und Kraftstoffe.