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Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ. Ihr obliegen insbesondere:
- die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes
- die Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer
- die Genehmigung des Jahresabschlusses
- die Entlastung des Vorstandes
- die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
- die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Schatzmeisters
- die Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters
- die Satzungsänderungen