Direkt zum Inhalt
Bild
Wohnungsbau

Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung

Das Verbot, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, muss wieder abgeschafft werden.

Das Umwandlungsverbot verhindert die Finanzierung energetischer Gebäudesanierungen und erschwert die Eigentumsbildung, ohne dabei einen wirksamen Schutz für Mieter zu bieten. Durch die Abschaffung des Verbots wird die Investitionsbereitschaft der Eigentümer erhöht, was dringend notwendige energetische Sanierungen fördert. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zur Eigentumsbildung für breite Bevölkerungsschichten gestärkt, was zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes beiträgt.

Milieuschutzsatzungen müssen reformiert werden:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum und Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht länger unter die Beschränkungen einer Milieuschutzsatzung fallen.
  • Es müssen klare gesetzliche Standards für Gutachten zur Begründung von Milieuschutzgebieten auf wissenschaftlicher Basis etabliert werden.

Selbstgenutztes Wohneigentum und notwendige Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht durch Milieuschutzsatzungen behindert werden, da dies notwendige Investitionen und Sanierungen blockiert. Klare gesetzliche Standards für Gutachten sorgen für Transparenz und wissenschaftliche Fundierung bei der Begründung von Milieuschutzgebieten. Mieterschutz sollte für alle Mieter gleichrangig im BGB und nicht selektiv im BauGB normiert sein.

Für Kommunen sollte eine gesetzliche Planungspflicht zur Aktivierung von ungenutztem oder untergenutztem Bauland eingeführt werden.

Um den Wohnraummangel in Deutschland zu bekämpfen, müssen Kommunen verpflichtet werden, regelmäßig Flächenpotenziale zu prüfen und entsprechende Bauleitplanungen vorzunehmen. Durch die Aktivierung von ungenutztem oder untergenutztem Bauland kann dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Eine gesetzliche Planungspflicht stellt sicher, dass Kommunen proaktiv handeln und vorhandene Ressourcen effizient nutzen. Dies trägt zur Entlastung des Wohnungsmarktes bei und fördert eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Verpflichtung zur Baulandentwicklung gewährleistet, dass das Baulandpotenzial vollständig ausgeschöpft wird, was zu einer besseren Versorgung mit Wohnraum und zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur führt.

Es sollte ein Bundesfonds zur Förderung kleinteiliger Stadtentwicklung geschaffen werden, um Großimmobilien in kleinere Einheiten umzuwandeln und eine diversifizierte Eigentümerstruktur sowie lebendige, multifunktionale städtische Räume zu fördern.

Ein Bundesfonds zur kleinteiligen Stadtentwicklung würde Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, Großimmobilien zu erwerben, umzubauen oder abzureißen und so städtebauliche Missstände zu verhindern.
Durch die Aufteilung großer Immobilien in kleinere Einheiten kann eine vielfältige Nutzung und eine breitere Eigentümerverteilung erreicht werden, was zur Schaffung lebendiger, multifunktionaler städtischer Räume beiträgt. Der Fonds ermöglicht es den Kommunen, flexibel und schnell auf Marktentwicklungen zu reagieren, während die wiederveräußerten Immobilien durch faire Vergabeverfahren an lokale Akteure gehen, um die lokale Wirtschaft und Gemeinschaft zu stärken.

Reduzierung der Bürokratie sowie von Abgaben und Steuern beim Bau von Wohngebäuden.

Ein hoher bürokratischer Aufwand sowie hohe staatlich verursachte Kosten, bedingt durch umfangreiche Vorschriften, Genehmigungsverfahren und Abgaben, führen zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen bei Bauprojekten. Eine Reduzierung dieser Belastungen würde den Bau von Wohnungen und Häusern beschleunigen und kostengünstiger machen. Dies ist besonders wichtig, um den aktuellen Wohnraummangel zu bekämpfen und die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern. Durch die Senkung der staatlichen Kostenanteile und die Vereinfachung bürokratischer Prozesse würden Bauprojekte effizienter umgesetzt, was sowohl privaten Bauherren als auch der Bauwirtschaft insgesamt zugutekäme.

Abschaffung nicht notwendiger technischer Standards und DIN-Normen im Bauwesen.

Die aktuellen technischen Standards und DIN-Normen im Bauwesen sind oftmals sehr hoch und führen zu erheblichen Baukostensteigerungen und einer Verlängerung der Bauzeiten. Eine Senkung dieser Standards und Normen würde den Bauprozess vereinfachen und kostengünstiger machen, ohne dabei die grundlegende Sicherheit und Qualität der Gebäude zu beeinträchtigen. Dies würde insbesondere den Wohnungsbau fördern und dazu beitragen, den bestehenden Wohnraummangel effektiver zu bekämpfen.

Einführung einer Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB), die Vermietern im Falle eines Zahlungsausfalls ermöglicht, sich an öffentliche Stellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu wenden und die dafür notwendige Datenübermittlung im konkreten Fall vorsieht.

Bei Zahlungsausfällen von Mietern stehen Vermieter oft vor großen finanziellen Herausforderungen und die Gefahr von Obdachlosigkeit für die betroffenen Mieter steigt. Um präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ergreifen zu können, müssen Vermieter in der Lage sein, sich rechtzeitig an öffentliche Stellen zu wenden. Derzeit könnten datenschutzrechtliche Bestimmungen eine solche Zusammenarbeit erschweren. Daher ist eine klare gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch erforderlich, die die notwendige Datenübermittlung im konkreten Fall ermöglicht und somit sowohl den Schutz der Mieter als auch die Interessen der Vermieter berücksichtigt. Eine solche Regelung würde die Zusammenarbeit zwischen Vermietern und öffentlichen Stellen stärken und helfen, soziale Härtefälle zu vermeiden.