Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
Die Anwendung städtebaulicher Instrumente, die einen Eingriff ins Eigentum bedeuten, muss verpflichtend an verbindliche Konzepte mit übergeordneten Zielbildern zur Zukunft der Stadt und an kooperative Verfahren geknüpft werden.
Verbindliche Konzepte und übergeordnete Zielbilder sind notwendig, um eine klare und transparente Planung zur Zukunft der Stadt sicherzustellen und Eigentumseingriffe zu rechtfertigen. Kooperative Verfahren vor der Anwendung städtebaulicher Instrumente fördern die Einbindung aller Beteiligten und sorgen für Akzeptanz und Transparenz im Planungsprozess. Dies verhindert willkürliche Eingriffe und schafft eine verlässliche Grundlage für eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklung.
Das Verbot, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, muss wieder abgeschafft werden.
Das Umwandlungsverbot verhindert die Finanzierung energetischer Gebäudesanierungen und erschwert die Eigentumsbildung, ohne dabei einen wirksamen Schutz für Mieter zu bieten. Durch die Abschaffung des Verbots wird die Investitionsbereitschaft der Eigentümer erhöht, was dringend notwendige energetische Sanierungen fördert. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zur Eigentumsbildung für breite Bevölkerungsschichten gestärkt, was zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes beiträgt.
Milieuschutzsatzungen müssen reformiert werden:
- Selbstgenutztes Wohneigentum und Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht länger unter die Beschränkungen einer Milieuschutzsatzung fallen.
- Es müssen klare gesetzliche Standards für Gutachten zur Begründung von Milieuschutzgebieten auf wissenschaftlicher Basis etabliert werden.
Selbstgenutztes Wohneigentum und notwendige Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht durch Milieuschutzsatzungen behindert werden, da dies notwendige Investitionen und Sanierungen blockiert. Klare gesetzliche Standards für Gutachten sorgen für Transparenz und wissenschaftliche Fundierung bei der Begründung von Milieuschutzgebieten. Mieterschutz sollte für alle Mieter gleichrangig im BGB und nicht selektiv im BauGB normiert sein.
Die städtebaulichen Sanierungsverfahren gemäß BauGB müssen reformiert werden. Schon vor Beginn einer solchen Maßnahme sollten klare und messbare Sanierungsziele definiert werden und die zukünftige Belastung der Eigentümer transparent errechnet werden. Investitionen der öffentlichen Hand müssen in einem wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.
Klare und messbare Sanierungsziele sowie kontinuierliche Kosteninformationen ab Beginn des Verfahrens verbessern die Planbarkeit und Transparenz für Eigentümer. Ein wirtschaftliches Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Investitionen der öffentlichen Hand gewährleistet die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel. Eine jährliche Information der Eigentümer über Kosten und Maßnahmen sowie die sachgerechte und ausgewogene Bewertung der Wertentwicklung schaffen Vertrauen und Akzeptanz für die Sanierungsverfahren. Die Sanierungsausgleichsabgabe sollte fair gestaltet sein, indem sie auf tatsächlich genutzten Flächen basiert und nachträglich bei Flächenerweiterungen angepasst werden kann. Eine spezifische Beratung für Eigentümer, ähnlich der Mieterberatung, unterstützt diese zusätzlich bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Für Kommunen sollte eine gesetzliche Planungspflicht zur Aktivierung von ungenutztem oder untergenutztem Bauland eingeführt werden.
Um den Wohnraummangel in Deutschland zu bekämpfen, müssen Kommunen verpflichtet werden, regelmäßig Flächenpotenziale zu prüfen und entsprechende Bauleitplanungen vorzunehmen. Durch die Aktivierung von ungenutztem oder untergenutztem Bauland kann dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Eine gesetzliche Planungspflicht stellt sicher, dass Kommunen proaktiv handeln und vorhandene Ressourcen effizient nutzen. Dies trägt zur Entlastung des Wohnungsmarktes bei und fördert eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Verpflichtung zur Baulandentwicklung gewährleistet, dass das Baulandpotenzial vollständig ausgeschöpft wird, was zu einer besseren Versorgung mit Wohnraum und zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur führt.
Es sollte ein Förderbonus bei der Städtebauförderung für jene Städte und Gemeinden eingeführt werden, die Projekte in Fördergebieten mit kleinteiliger Eigentümerstruktur durchführen oder das Ziel verfolgen, eine solche Struktur zu schaffen.
Die kleinteilige Eigentümerstruktur erfordert von den Kommunen einen erhöhten kommunikativen, finanziellen und personellen Aufwand, da die Kooperation und Kommunikation mit vielen privaten Eigentümern komplexer sind. Dieser zusätzliche Aufwand sollte durch die Städtebauförderung ausgeglichen werden, um die Motivation und Beteiligung privater Eigentümer an Stadtentwicklungsprojekten zu fördern und so eine nachhaltige Stadtentwicklung zu unterstützen. Ein Förderbonus kann dazu beitragen, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen und den Mehrwert kleinteiliger Eigentümerstrukturen in städtischen Gebieten zu realisieren.
Es sollte ein Bundesfonds zur Förderung kleinteiliger Stadtentwicklung geschaffen werden, um Großimmobilien in kleinere Einheiten umzuwandeln und eine diversifizierte Eigentümerstruktur sowie lebendige, multifunktionale städtische Räume zu fördern.
Ein Bundesfonds zur kleinteiligen Stadtentwicklung würde Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, Großimmobilien zu erwerben, umzubauen oder abzureißen und so städtebauliche Missstände zu verhindern.
Durch die Aufteilung großer Immobilien in kleinere Einheiten kann eine vielfältige Nutzung und eine breitere Eigentümerverteilung erreicht werden, was zur Schaffung lebendiger, multifunktionaler städtischer Räume beiträgt. Der Fonds ermöglicht es den Kommunen, flexibel und schnell auf Marktentwicklungen zu reagieren, während die wiederveräußerten Immobilien durch faire Vergabeverfahren an lokale Akteure gehen, um die lokale Wirtschaft und Gemeinschaft zu stärken.
Partizipative Planungsprozesse im Rahmen der Städtebauförderung, bei denen Eigentümer und Eigentümervereine aktiv in die Planungsprozesse eingebunden werden, um kleinteilige und bedarfsgerechte Stadtentwicklungsprojekte zu unterstützen, sollten gefördert werden.
Die Beteiligung von Eigentümern und lokalen Akteuren an Planungsprozessen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Stadtentwicklungsprojekte den tatsächlichen Bedürfnissen der Gemeinschaft entsprechen. Partizipative Planungsprozesse fördern eine kleinteilige und nachhaltige Stadtentwicklung, da sie das Wissen und die Interessen der lokalen Bevölkerung berücksichtigen und ein hohes Maß an Akzeptanz und Engagement erzeugen. Durch die Einbindung von Eigentümervereinen und anderen lokalen Akteuren wird die Planung transparenter und demokratischer, was zu besseren und nachhaltigeren Ergebnissen führt. Diese Beteiligung stärkt die lokale Identität und fördert eine verantwortungsbewusste und gemeinschaftsorientierte Stadtentwicklung.
Reduzierung der Bürokratie sowie von Abgaben und Steuern beim Bau von Wohngebäuden.
Ein hoher bürokratischer Aufwand sowie hohe staatlich verursachte Kosten, bedingt durch umfangreiche Vorschriften, Genehmigungsverfahren und Abgaben, führen zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen bei Bauprojekten. Eine Reduzierung dieser Belastungen würde den Bau von Wohnungen und Häusern beschleunigen und kostengünstiger machen. Dies ist besonders wichtig, um den aktuellen Wohnraummangel zu bekämpfen und die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern. Durch die Senkung der staatlichen Kostenanteile und die Vereinfachung bürokratischer Prozesse würden Bauprojekte effizienter umgesetzt, was sowohl privaten Bauherren als auch der Bauwirtschaft insgesamt zugutekäme.
Abschaffung nicht notwendiger technischer Standards und DIN-Normen im Bauwesen.
Die aktuellen technischen Standards und DIN-Normen im Bauwesen sind oftmals sehr hoch und führen zu erheblichen Baukostensteigerungen und einer Verlängerung der Bauzeiten. Eine Senkung dieser Standards und Normen würde den Bauprozess vereinfachen und kostengünstiger machen, ohne dabei die grundlegende Sicherheit und Qualität der Gebäude zu beeinträchtigen. Dies würde insbesondere den Wohnungsbau fördern und dazu beitragen, den bestehenden Wohnraummangel effektiver zu bekämpfen.
Einführung einer Regelung im Sozialgesetzbuch (SGB), die Vermietern im Falle eines Zahlungsausfalls ermöglicht, sich an öffentliche Stellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu wenden und die dafür notwendige Datenübermittlung im konkreten Fall vorsieht.
Bei Zahlungsausfällen von Mietern stehen Vermieter oft vor großen finanziellen Herausforderungen und die Gefahr von Obdachlosigkeit für die betroffenen Mieter steigt. Um präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ergreifen zu können, müssen Vermieter in der Lage sein, sich rechtzeitig an öffentliche Stellen zu wenden. Derzeit könnten datenschutzrechtliche Bestimmungen eine solche Zusammenarbeit erschweren. Daher ist eine klare gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch erforderlich, die die notwendige Datenübermittlung im konkreten Fall ermöglicht und somit sowohl den Schutz der Mieter als auch die Interessen der Vermieter berücksichtigt. Eine solche Regelung würde die Zusammenarbeit zwischen Vermietern und öffentlichen Stellen stärken und helfen, soziale Härtefälle zu vermeiden.