Energiewende im Gebäudebestand
Um die Klimaziele im Gebäudebestand bis 2045 sicher, effizient und sozialverträglich zu erreichen, ist ein deutlicher Kurswechsel erforderlich:
- Einführung eines sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel,
- vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen an die Bürgerinnen und Bürger in Form einer sozial gerechten Kopfpauschale (Klimageld),
- wirksamen Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden sowie
- Verzicht auf konkurrierende und ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben.
Ein sektorübergreifender europaweiter Emissionshandel stellt sicher, dass Emissionen dort reduziert werden, wo es am effizientesten ist, und schafft einen einheitlichen Rahmen für alle beteiligten Sektoren. Die vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen in Form eines Klimagelds sorgt für eine sozial gerechte Verteilung und entlastet die Bürger finanziell. Eine gezielte Förderung von klimaschützenden Maßnahmen an Gebäuden unterstützt notwendige Sanierungen und Modernisierungen, während der Verzicht auf ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben die bürokratischen Hürden reduziert und die Umsetzung effektiver Maßnahmen beschleunigt.
Die aktuellen energetischen Standards für den Gebäudebestand reichen aus, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Der klimapolitische Nutzen höherer Standards wäre im Vergleich zu ihren Kosten viel zu gering.
Höhere energetische Standards sind mit erheblichen Kosten verbunden, die weder für Vermieter noch für Mieter wirtschaftlich tragbar sind. Zudem ist eine ausreichende staatliche Förderung nicht gewährleistet, was die Umsetzung solcher Standards zusätzlich erschwert. Die Klimaziele sind dank fortgeschrittener Wärmepumpentechnologie mit den heutigen Standards zu erreichen (siehe Machbarkeitsstudie klimaneutraler Wohnungsbau in Schleswig-Holstein; Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.; Kiel 2024).
Alle Kommunen müssen bis Ende 2026 verbindlich festlegen, in welchen Straßen zukünftig der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz möglich ist und wo eine Versorgung mit grünen Gasen oder Wasserstoff vorgesehen ist oder ob die Wärmepumpe die alleinige Lösung sein wird.
Wärmenetze und Gasnetze sind bisher nicht auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ausgelegt. Ebenso sind derzeit die Stromnetze nicht auf die Belastung durch viele Wärmepumpen ausgelegt. Die notwendigen Infrastrukturen müssen vielerorts erst geschaffen werden. Dies kann in vielen Städten und Gemeinden schnell und effizient erfolgen, bedarf jedoch klarer kommunaler Planung. Ohne diese Planung würden verpflichtende Maßnahmen für Eigentümer zu unnötigen Investitionen und potenziellen Fehlentscheidungen führen. Eine klare, vorausschauende und vor allem verbindliche kommunale Infrastrukturplanung ist daher entscheidend, um die energetische Transformation sozialverträglich und technisch machbar zu gestalten.
Die Erzeugung und Nutzung von Solarenergie in vermieteten Mehrfamilienhäusern (Mieterstrom) muss vereinfacht werden, indem der Solarstrom über die Betriebskosten abgerechnet werden kann.
Die Reform des Mieterstroms durch die Ermöglichung der Abrechnung über die Betriebskosten vereinfacht die Verwaltungsprozesse, senkt das Risiko von Fehlinvestitionen für Vermieter und reduziert die Stromkosten für Mieter. Dies fördert gleichermaßen die Investition in Solarstromanlagen und die Nutzung von lokal erzeugtem, erneuerbarem Strom in Mietobjekten und trägt damit zur Energiewende bei.
Mieterstromvertrag und die separate Stromabrechnung werden durch die unkompliziert und bereits bewährte jährliche Betriebskostenabrechnung ersetzt. Durch den günstig erzeugten Solarstrom können Mieter von einem günstigen Strompreis profitieren, was die Akzeptanz und Verbreitung von Mieterstrom und damit den Ausbau von Solarstromanlagen signifikant steigert.
Das Effizienzziel der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), wonach ein Großteil der Energieeinsparung in Wohngebäuden durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude erreicht werden soll, muss im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden und nicht im Gebäudeenergiegesetz.
Eigentümer, die bisher nicht in der Lage waren, ihre Gebäude auf ein höheres Effizienzniveau zu modernisieren, werden dies auch in Zukunft nicht ohne staatliche Unterstützung leisten können. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung müssen Kommunen Gebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial darstellen und die Wohngebäude in diesen Gebieten gemäß den Kriterien der EPBD als diejenigen mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz identifizieren. Diese Gebäude sollten bei der Sanierung durch staatliche Zuschüsse, serielle Sanierung und gemeinschaftliche Wärmeversorgung gefördert werden. Dies stellt sicher, dass die Energieeffizienzziele erreicht werden, ohne die Eigentümer unverhältnismäßig zu belasten.
Es muss eine staatliche Förderung für die Einrichtung und den Betrieb von One-Stop-Shops im Rahmen der nationalen Umsetzung der EPBD geben, um Eigentümer und Vermieter bestmöglich bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu unterstützen.
One-Stop-Shops bieten eine zentrale Anlaufstelle für Eigentümer und Vermieter, um umfassende Beratung und Unterstützung bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu erhalten. Durch finanzielle Unterstützung für deren Einrichtung und Betrieb wird sichergestellt, dass diese Angebote flächendeckend und qualitativ hochwertig verfügbar sind. Dies erleichtert die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen und trägt wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei, indem Eigentümer und Vermieter optimal informiert und begleitet werden.