Energiewende im Gebäudebestand
Um die Klimaziele im Gebäudebestand bis 2045 sicher, effizient und sozialverträglich zu erreichen, ist ein deutlicher Kurswechsel erforderlich:
- Einführung eines sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel,
- vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen an die Bürgerinnen und Bürger in Form einer sozial gerechten Kopfpauschale (Klimageld),
- wirksamen Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden sowie
- Verzicht auf konkurrierende und ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben.
Ein sektorübergreifender europaweiter Emissionshandel stellt sicher, dass Emissionen dort reduziert werden, wo es am effizientesten ist, und schafft einen einheitlichen Rahmen für alle beteiligten Sektoren. Die vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen in Form eines Klimagelds sorgt für eine sozial gerechte Verteilung und entlastet die Bürger finanziell. Eine gezielte Förderung von klimaschützenden Maßnahmen an Gebäuden unterstützt notwendige Sanierungen und Modernisierungen, während der Verzicht auf ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben die bürokratischen Hürden reduziert und die Umsetzung effektiver Maßnahmen beschleunigt.
Die aktuellen energetischen Standards für den Gebäudebestand reichen aus, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Der klimapolitische Nutzen höherer Standards wäre im Vergleich zu ihren Kosten viel zu gering.
Höhere energetische Standards sind mit erheblichen Kosten verbunden, die weder für Vermieter noch für Mieter wirtschaftlich tragbar sind. Zudem ist eine ausreichende staatliche Förderung nicht gewährleistet, was die Umsetzung solcher Standards zusätzlich erschwert. Die Klimaziele sind dank fortgeschrittener Wärmepumpentechnologie mit den heutigen Standards zu erreichen (siehe Machbarkeitsstudie klimaneutraler Wohnungsbau in Schleswig-Holstein; Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.; Kiel 2024).
Für Gebäude, für die es derzeit keine kostenneutrale Alternative zur Wärmeversorgung mit 100 Prozent erneuerbarer Energie gibt, müssen bezahlbare technische Lösungen gefunden werden. Deshalb sollte die neue Bundesregierung die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich ausbauen.
Viele Gebäude haben derzeit keine wirtschaftlich tragbaren Alternativen für eine Wärmeversorgung mit 100 Prozent erneuerbarer Energie. Die neue Bundesregierung sollte daher, die Entwicklung und Bereitstellung solcher Lösungen beschleunigen. Eigentümer dürfen weder direkt noch indirekt zu teuren Investitionen gezwungen werden, solange keine bezahlbaren technischen Alternativen oder ausreichenden Förderungen existieren. Dies würde unfaire finanzielle Belastungen für die Eigentümer vermeiden und sicherstellen, dass der Übergang zu erneuerbaren Energien für alle Beteiligten machbar und gerecht gestaltet wird.
Technologien, die nicht über das Jahr 2045 hinaus genutzt werden können, dürfen für Eigentümer nicht verpflichtend sein.
Die Verpflichtung zur Nutzung von Technologien, die langfristig nicht tragfähig sind, führt zu unnötigen Kosten und Fehlinvestitionen für Eigentümer. Insbesondere Hybridlösungen mit fossilen Brennstoffen und begrenzte H2-ready-Heizungen bieten keine dauerhafte Lösung für die angestrebte Klimaneutralität bis 2045. Um wirtschaftliche Fehlentscheidungen und finanzielle Belastungen zu vermeiden, sollten Eigentümer nicht verpflichtet werden, solche Übergangstechnologien einzusetzen. Stattdessen sollten langfristig nachhaltige und zukunftssichere Lösungen gefördert werden.
Alle Kommunen müssen bis Ende 2026 verbindlich festlegen, in welchen Straßen zukünftig der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz möglich ist und wo eine Versorgung mit grünen Gasen oder Wasserstoff vorgesehen ist oder ob die Wärmepumpe die alleinige Lösung sein wird.
Wärmenetze und Gasnetze sind bisher nicht auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ausgelegt. Ebenso sind derzeit die Stromnetze nicht auf die Belastung durch viele Wärmepumpen ausgelegt. Die notwendigen Infrastrukturen müssen vielerorts erst geschaffen werden. Dies kann in vielen Städten und Gemeinden schnell und effizient erfolgen, bedarf jedoch klarer kommunaler Planung. Ohne diese Planung würden verpflichtende Maßnahmen für Eigentümer zu unnötigen Investitionen und potenziellen Fehlentscheidungen führen. Eine klare, vorausschauende und vor allem verbindliche kommunale Infrastrukturplanung ist daher entscheidend, um die energetische Transformation sozialverträglich und technisch machbar zu gestalten.
Die neue Bundesregierung muss die konkrete Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes durch quartiersbezogene Lösungen fördern und sicherstellen, dass die Kosteneffizienz sowohl die Kommunen als auch die Bevölkerung einbezieht, um Klimaziele zu erreichen.
Das Wärmeplanungsgesetz stellt die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland dar. Ziel dieser Planung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Es reicht jedoch nicht aus, bei der Planung zu verharren; entscheidend ist auch die konkrete Umsetzung quartiersbezogener Lösungen. Diese sind in der Regel kosteneffizienter als Einzellösungen für die 41 Millionen Haushalte in Deutschland. Der Schwerpunkt der Kosteneffizienz sollte dabei nicht nur auf den Kommunen oder den kommunalen Unternehmen liegen, sondern auch die Bevölkerung einbeziehen. Viele Menschen sind mit der energetischen Ertüchtigung ihrer Wohngebäude finanziell überfordert.
Die Förderung für den Einbau neuer Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sollte sich an den finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer orientieren.
Eine Förderung, die sich an den finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer orientiert, ist entscheidend, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern. Wenn neue, erneuerbare Heizungen nicht oder nicht wesentlich teurer sind als fossil betriebene Geräte, wird die finanzielle Belastung für die Eigentümer minimiert und die Akzeptanz für den Wechsel zu umweltfreundlicheren Technologien erhöht. Dies trägt zur Erreichung der Klimaziele bei, ohne die Eigentümer unverhältnismäßig zu belasten.
Die Stilllegung und der Rückbau eines Gasanschlusses müssen für die Eigentümer kostenlos sein.
Wenn ein Eigentümer beispielsweise eine Wärmepumpe installiert und infolgedessen seinen Gasanschluss nicht mehr nutzt, muss dieser in der Regel stillgelegt oder rückgebaut werden. In vielen Regionen müssen Eigentümer hierfür vierstellige Eurobeträge bezahlen – wenn der Anschluss nur außer Betrieb genommen wird, werden oft jährlich dreistellige Beträge fällig. Es gibt allerdings auch Netzbetreiber, die gar kein Geld in Rechnung stellen. Die Stilllegung bzw. der Rückbau eines Gasanschlusses sollten daher generell kostenlos sein, um die Energiewende im Gebäudebestand nicht noch teurer wird.
Die Erzeugung und Nutzung von Solarenergie in vermieteten Mehrfamilienhäusern (Mieterstrom) muss vereinfacht werden, indem der Solarstrom über die Betriebskosten abgerechnet werden kann.
Die Reform des Mieterstroms durch die Ermöglichung der Abrechnung über die Betriebskosten vereinfacht die Verwaltungsprozesse, senkt das Risiko von Fehlinvestitionen für Vermieter und reduziert die Stromkosten für Mieter. Dies fördert gleichermaßen die Investition in Solarstromanlagen und die Nutzung von lokal erzeugtem, erneuerbarem Strom in Mietobjekten und trägt damit zur Energiewende bei.
Mieterstromvertrag und die separate Stromabrechnung werden durch die unkompliziert und bereits bewährte jährliche Betriebskostenabrechnung ersetzt. Durch den günstig erzeugten Solarstrom können Mieter von einem günstigen Strompreis profitieren, was die Akzeptanz und Verbreitung von Mieterstrom und damit den Ausbau von Solarstromanlagen signifikant steigert.
Das Effizienzziel der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), wonach ein Großteil der Energieeinsparung in Wohngebäuden durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude erreicht werden soll, muss im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden und nicht im Gebäudeenergiegesetz.
Eigentümer, die bisher nicht in der Lage waren, ihre Gebäude auf ein höheres Effizienzniveau zu modernisieren, werden dies auch in Zukunft nicht ohne staatliche Unterstützung leisten können. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung müssen Kommunen Gebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial darstellen und die Wohngebäude in diesen Gebieten gemäß den Kriterien der EPBD als diejenigen mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz identifizieren. Diese Gebäude sollten bei der Sanierung durch staatliche Zuschüsse, serielle Sanierung und gemeinschaftliche Wärmeversorgung gefördert werden. Dies stellt sicher, dass die Energieeffizienzziele erreicht werden, ohne die Eigentümer unverhältnismäßig zu belasten.
Es muss eine staatliche Förderung für die Einrichtung und den Betrieb von One-Stop-Shops im Rahmen der nationalen Umsetzung der EPBD geben, um Eigentümer und Vermieter bestmöglich bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu unterstützen.
One-Stop-Shops bieten eine zentrale Anlaufstelle für Eigentümer und Vermieter, um umfassende Beratung und Unterstützung bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu erhalten. Durch finanzielle Unterstützung für deren Einrichtung und Betrieb wird sichergestellt, dass diese Angebote flächendeckend und qualitativ hochwertig verfügbar sind. Dies erleichtert die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen und trägt wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei, indem Eigentümer und Vermieter optimal informiert und begleitet werden.