Green Paper
Berlin, April 2024
Stellungnahme Green Paper Transformation Gas-/ Wasserstoff-Verteilernetze
Allgemein
Um die komplexen Herausforderungen der Wärmewende und die Transformation der Energieversorgung in Deutschland erfolgreich zu meistern, ist es essenziell, umfassende und durchdachte Lösungen zu entwickeln. Diese dürfen nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte der Energieversorger und Netzbetreiber berücksichtigen, sondern müssen insbesondere für die Verbraucherbezahlbar und sozialverträglich umsetzbar sein, um den Übergang für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Im Folgenden werden die Fragen des BMWK zur Transformation der Gas-/WasserstoffVerteilernetze beantwortet und weitere Lösungsvorschläge ergänzt.
Allgemeines zur Zukunft der Erdgasverteilernetze im Zeitalter der Dekarbonisierung
1. Zukunftsträchtige Wasserstoffnetze und Umwidmung von Erdgasverteilernetzen:
Transformationskosten können minimiert werden, indem bestehende Infrastrukturen genutzt und angepasst, statt vollständig ersetzt oder rückgebaut werden.
2. Neuer Ordnungsrahmen für die Transformation:
Wesentlich ist die Schaffung klarer und verlässlicher regulatorischer Rahmenbedingungen, die langfristig Planungssicherheit für Investitionen zur Transformation der Gasnetze und für die Immobilienwirtschaft gewährleisten. Ein konsensfähiger Ansatz wäre, Anreize für Investitionen (Fördermittel) und die Entwicklung innovativer Lösungen (Abbau von regulatorischen Hürden) zu setzen.
3. Zukunft der Gasverteilernetze:
Die Zukunft wird vermutlich von einer Dualität geprägt sein, in der einige Netze mit erneuerbaren Gasen (Wasserstoff, Biomethan, synthetisches Methan) weiterbetrieben werden, während andere stillgelegt werden. Die Chancen für eine Transformation zu Wasserstoffnetzen sind besonders in Regionen hoch, in denen eine starke industrielle Nachfrage besteht. Entscheidend ist auch, wie sich die zukünftigen Kosten der Gestehung oder Beschaffung von Biogas oder Wasserstoff entwickeln werden. Der Rückbau der Netze sollte daher nicht vorschnell erfolgen und auf ein Minimum reduziert werden.
4. Rolle beim Wasserstoffnetzaufbau:
Gasverteilernetze können eine zentrale Rolle beim Aufbau von Wasserstoffnetzen spielen, indem sie als Basisinfrastruktur dienen. Wichtig ist, dass rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen eine solche Umnutzung unterstützen.
5. Bedarf, Kosten und zeitliche Dimension der Umstellung:
Die Umstellung vorhandener Erdgasnetze auf erneuerbare Gase wird zunehmend als notwendig angesehen, um die Klimaziele bei der Wärmeversorgung in urbanen Gebieten zu erreichen, insbesondere wenn alternative technische Lösungen (Wärmenetze, Wärmepumpen) nicht möglich sind. Die Kosten der nötigen Anpassung der bestehenden Gasinfrastruktur sollten gegen die Kosten der Neuerrichtung oder Transformation von Wärmenetzen oder den Stromnetzausbau (für Wärmepumpen) abgewogen werden. Die Kosten werden von den regionalen Gegebenheiten abhängen. Wirtschaftliche Betriebsbedingungen erfordern eine ausreichende Nachfrage nach Wasserstoff/Biogas und gezielte Fördermaßnahmen. Für Gebäudeeigentümer ist die Erneuerung der Heizungsanlage ein attraktiver Zeitpunkt für eine Umstellung. Die Pläne zur Transformation der Erdgasnetze sollten daher einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren vorsehen.
6. Verknüpfung von Wasserstoff-Transport- und Verteilernetzen:
Eine enge Koordination zwischen überregionalem Transport und lokaler Verteilung ist essenziell. Die Planung von WasserstoffVerteilnetzen sollte daher rechtzeitig angegangen werden. Die Schaffung eines einheitlichen Standards und klarer regulatorischer Rahmenbedingungen sind Schlüsselvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration.
7. Langfristiger wirtschaftlicher Betrieb:
Sowohl Kommunen als auch Verteilernetzbetreiber benötigen klare gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen, die Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur attraktiv machen.
Wärmeplanung, GEG und Umsetzung der EU-Gas-/WasserstoffBinnenmarktpakets
8. Umstellung auf Biomethan/synthetisches Methan:
Die Verfügbarkeit und Preise werden von der regionalen Verfügbarkeit und der Marktnachfrage abhängen. Eine schrittweise Substitution durch Biomethan oder synthetisches Methan kann dazu beitragen, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben. Mit zunehmendem Entwicklungsgrad gehen in der Regel auch schrittweise abnehmende Preise einher.
9. & 10. Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie:
Eine sinnvolle Umsetzung erfordert die Integration von Wärmeplänen und festen Zeitplänen für die Entwicklung von Wasserstoffnetzen um eine kohärente Energiepolitik zu gewährleisten. Anschlussverpflichtungen/Stilllegungspläne
11. Anschlussverweigerungen und -kündigungen:
Es ist wichtig, einen langfristig klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, auf veränderte Bedingungen rechtzeitig zu reagieren, damit eine bezahlbare Wärmeversorgung der Haushalte gewährleistet bleibt.
12. Zeitlicher Vorlauf für Anschlusskündigungen:
Um allen Beteiligten eine angemessene Vorbereitungszeit zu gewähren, sollte ein klar definierter zeitlicher Vorlauf für Anschlusskündigungen festgelegt werden. Eine transparente Kommunikation und ausreichende Übergangsfristen sind dabei essenziell, um die betroffenen Netzanschlusskunden und Lieferanten adäquat auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Gasheizungen in Gebäuden werden in der Regel über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren betrieben. Wenn diese Vorlaufzeit nicht gewährleistet werden kann, muss zumindest eine angemessene Entschädigungsregelung aufgenommen werden.
13. Stilllegungspfad:
Ein realistischer Zeitraum für einen Stilllegungspfad hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verfügbarkeit alternativer Energiequellen, der Notwendigkeit infrastruktureller Anpassungen, spezifischer lokaler Gegebenheiten und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere für private Haushalte. Die Länge des Stilllegungspfades sollte lang genug sein, um eine reibungslose Transition für alle Beteiligten zu ermöglichen.
14. Vertragsbeendigung bei Stilllegung:
In Fällen, in denen Gasversorgungsverträge aufgrund einer Stilllegung beendet werden müssen, könnte es notwendig sein, spezielle Regelungen zu implementieren, die über die bestehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten hinausgehen. Wichtig sind klar definierte Vorlaufzeiten und eine transparente Kommunikation, um den Prozess für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bei Beendigung von Gasversorgungsverträgen sind Maßnahmen zur Gewährleistung der weiteren Energie-/Wärmeversorgung und Entschädigungsregelungen gesondert aufzunehmen. Die Vorlaufzeiten für die Vertragsbeendigung sollten der Nutzungszeiten von Gasheizgeräten entsprechen.
15. Konsultation/Information der Netznutzer:
Eine frühzeitige und umfassende Information und Konsultation der betroffenen Netznutzer und anderer Betroffener ist entscheidend, um Akzeptanz für die bevorstehenden Änderungen zu schaffen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dies könnte durch die Einbeziehung aller Betroffenen bereits bei der Erstellung der kommunalen Wärmepläne erfolgen. Regelmäßige Informationsveranstaltungen, öffentliche Anhörungen und kostenlose, individuelle Beratungsangebote können im Vorfeld wesentlich zur Akzeptanz beitragen.Entscheidend ist aber, dass vor Ort alternative, bezahlbare Wärmetechnologien zur Verfügung stehen.
16. Rückbau vs. Trennung/Stilllegung:
Die Entscheidung zwischen Rückbau und einfacher Trennung bzw. Stilllegung sollte von Fall zu Fall getroffen werden, abhängig von technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten. Der Fokus sollte hierbei aber klar auf der Stilllegung liegen, um sich eine mögliche Reaktivierung der Infrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt offen zu halten.
17. Finanzierung von Stilllegungen:
Die Finanzierung von Stilllegungen sollte durch eine Kombination aus öffentlichen Fördermitteln, Beiträgen der Netzbetreiber und möglicherweise auch durch eine Umlage auf die Allgemeinheit erfolgen. Wichtig ist, ein gerechtes und transparentes Finanzierungsmodell zu entwickeln, das die Lasten fair verteilt und gleichzeitig auf ein Minimum begrenzt (Selbstkosten für Stilllegung, kein Rückbau).
18. Vermeidung von Ungleichbehandlung:
Um eine Ungleichbehandlung der Anschlussnehmer zu vermeiden, sollten transparente und einheitliche Kriterien für die Stilllegung und den Übergang zu alternativen Energiequellen angewandt werden. Dies erfordert klare gesetzliche Vorgaben und Richtlinien, die für alle Beteiligten nachvollziehbar und fair sind.
19. Regelungen für Einspeiser von Biomethan:
Um Zielkonflikte zu lösen, sind spezielle Regelungen für Einspeiser von Biomethan notwendig. Ein Ausgleichsmechanismus könnte beispielsweise dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit von Biomethaneinspeisungen zu gewährleisten.
20. Vorzeitige Stilllegung von Gasnetzen:
Eine vorzeitige Stilllegung von Gasnetzen vor 2045 sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dadurch unverhältnismäßige Kosten für die Instandhaltung veralteter oder kaum genutzter Infrastrukturen vermieden werden können. Entscheidend ist eine sorgfältige Abwägung zwischen den langfristigen Einsparungen und den kurzfristigen Umstellungskosten, unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, alternativer Möglichkeiten zur Wärmeversorgung und etwaiger Entschädigungszahlungen.
21. Übergangsfristen für Netznutzer:
Um Netznutzern die Möglichkeit zu geben, sich auf einen Verzicht auf den Netzanschluss einzustellen, sind angemessene Übergangsfristen unerlässlich. Diese sollten ausreichend Zeit bieten, um alternative Heizungs- oder Energieversorgungslösungen zu implementieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Die Fristen müssen in enger Abstimmung mit allen Beteiligten festgelegt werden, um eine reibungslose Transition zu gewährleisten. Die Übergangsfristen sollten der Nutzungszeiten von Gasheizgeräten entsprechen.
Rückbauverpflichtungen
22. Interesse der Kommunen am Rückbau:
Die Entscheidung zum Rückbau nicht mehr genutzter Gasverteilernetze sollte in Abhängigkeit von der potenziellen Nachnutzung der freiwerdenden Flächen bzw. Infrastrukturen und einer Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen. Während einige Kommunen ein Interesse am Rückbau haben könnten, um die freiwerdenden Flächen anderweitig zu nutzen, könnten andere aus Kostengründen auf den Rückbau verzichten. Die Finanzierung des Rückbaus sollte daher der zukünftige Nutzer der Infrastruktur/Flächen oder die Kommune tragen.
23. Rückbauverpflichtungen:
Die Identifikation zwingend erforderlicher Rückbauverpflichtungen erfordert eine detaillierte Analyse der technischen, sicherheitstechnischen und ökonomischen Aspekte. Eine generelle Rückbauverpflichtung sollte mit Blick auf eine zukünftige Nachnutzung nicht eingeführt werden. Ein Rückbau könnte gerechtfertigt sein, wenn dies aus sicherheitstechnischen Gründe erforderlich ist.
24. Eintrittsrecht der Kommune:
Ein Eintrittsrecht der Kommune in das Eigentum ungenutzter Netze könnte deren sinnvolle Nachnutzung gewährleisten. Dies würde den Kommunen ermöglichen, über die zukünftige Verwendung der Netze zu entscheiden und sie beispielsweise für die Verlegung von Datenübertragungsleitungen oder andere kommunale Versorgungsinfrastrukturen zu nutzen.
Investitionsverpflichtungen
25. Anteil der Investitionen:
Der Anteil der Investitionen, die über die bedarfsgerechten und sicherheitstechnisch notwendigen Investitionen hinausgehen, variiert je nach lokalen Bedingungen und Technologie. Es handelt sich typischerweise um Investitionen in die Modernisierung oder Erweiterung der Netzinfrastruktur, um sie für die Verteilung von Wasserstoff oder die Integration anderer erneuerbarer Energiequellen vorzubereiten.
26. Befreiung von Investitionsverpflichtungen:
Eine gesetzliche Regelung zur Befreiung von bestimmten Investitionsverpflichtungen könnte in Ausnahmefällen sinnvoll sein, insbesondere wenn dadurch eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung der Netzbetreiber oder der Verbraucher vermieden werden kann. Die bestehende Anreizregulierung bietet jedoch bereits einen Rahmen, der effiziente Investitionen fördert und unnötige Belastungen minimiert.
27. Abgrenzung von Investitionen:
Um notwendige von „überschießenden“ Investitionen abzugrenzen, sind klare Regelungen erforderlich. Zum Beispiel sollten in einem Versorgungsgebiet nicht parallel erneuerbare Wärmenetze und Wasserstoffnetze ausgebaut werden.
Konzessionsverträge
28. Auslaufen von Konzessionsverträgen:
Die Anzahl der auslaufenden Konzessionsverträge wird variieren, abhängig von lokalen Gegebenheiten und dem Zeitpunkt früherer Vertragsabschlüsse. Eine proaktive Planung und frühzeitige Verhandlungen können helfen, Unsicherheiten zu minimieren und die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.
29. Interesse an neuen Konzessionen:
Das Interesse an neuen Konzessionen für Gasverteilernetze könnte unter den aktuellen Rahmenbedingungen variieren. Ein flächendeckendes Problem bezüglich mangelnder Bewerbungen auf Nachfolgekonzeptionen könnte ein Hinweis auf notwendige Anpassungen im Konzessionsvergabeprozess oder auf eine Neubewertung der Attraktivität des Betriebs von Gasnetzen sein. Eine Zusammenlegung von Netzgebieten könnte in manchen Fällen eine effizientere Netzführung ermöglichen, wobei regulatorische, technische und wirtschaftliche Aspekte sorgfältig zu prüfen sind.
30. Lösungsansätze für Konzessionsverträge:
Lösungsmöglichkeiten sollten auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der lokalen Energieversorgung zugeschnitten sein. Flexibilität in der Gestaltung von Konzessionsverträgen, Anpassungen im Vergabeprozess und die Förderung von Innovationen können dazu beitragen, den Netzbetrieb attraktiver zu machen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
31. Verpflichtung zum Weiterbetrieb des Netzes:
Eine pauschale Dauer für die Verpflichtung zum Weiterbetrieb des Netzes sollte basierend auf einer gründlichen Bewertung der lokalen Versorgungssituation und der verfügbaren Alternativen festgelegt werden. Eine Verlängerung des bisherigen Konzessionärs zum Weiterbetrieb muss in Ausnahmefällen möglich sein, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
32. Umgang mit der Stilllegung von Gasnetzen:
Eine faire und transparente Regelung für Gebäudeeigentümer, die in Erwartung der Weiterführung des Gasnetzes in Heizungsanlagen investiert haben, ist wesentlich. Mögliche Lösungen könnten finanzielle Entschädigungen, Unterstützung bei der Umstellung auf alternative Heizsysteme oder eine verlängerte Übergangsfrist umfassen, um die Auswirkungen der Netzstilllegung abzufedern.
Sonstiges
33. Wasserstoffvorranggebiete in Kommunen:
Die Ausweisung von Wasserstoffvorranggebieten durch Kommunen könnte ein wichtiges Instrument sein, um die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger zu fördern und die lokale Infrastruktur entsprechend anzupassen. Entscheidungen hierüber sollten im Einklang mit übergeordneten Energie- und Klimazielen stehen und die Bedürfnisse aller lokalen Stakeholder berücksichtigen.
Ergänzende Lösungsvorschläge
Prüfung eines Reservebetriebs der Gasnetze
Ein Reservebetrieb der Gasnetze kann zukünftige Optionen offenhalten und vermeidet unnötige Kosten für Rückbau und Wiedererrichtung. Dies bietet eine flexible Grundlage für die Integration von grünen Molekülen in die Energieversorgung.
Die Möglichkeit eines Reservebetriebs für Gasnetze muss geprüft werden, um zukünftige Versorgungsoptionen offenzuhalten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Kompensationszahlungen Für Haushalte, die als Letzte am Gasnetz verbleiben, sollten angemessene Kompensationszahlungen vorgesehen werden, um die Umstellung auf alternative Heizsysteme finanziell zu erleichtern.
Kompensationszahlungen für die letzten Kunden am Netz sind sicherzustellen, um eine gerechte Übergangsphase zu gewährleisten.
Förderung grüner Moleküle
Moleküle machen in Deutschland heute rund 80 Prozent der Energieversorgung aus – Strom 20 Prozent. Bislang handelt es sich weitgehend um Moleküle auf Basis von Kohle, Öl und Erdgas. Neben der Stromwende braucht es auch eine rasche Molekülwende, um die Klimaziele zu erreichen. Hierfür sind die Entwicklung und Implementierung von Technologien zur Herstellung treibhausgasneutraler Moleküle essenziell. Eine gemeinsame europäische Strategie ist hierbei von zentraler Bedeutung, um die Klimaziele zu erreichen.
Die rasche Entwicklung und Förderung von Technologien zur Herstellung treibhausgasneutraler Moleküle muss Priorität haben, mit einer klaren Ausrichtung auf eine gemeinsame europäische Strategie.