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Grundsteuerranking 2024

Regensburg ist die günstigste, Witten die teuerste Stadt Deutschlands 

Das Grundsteuerranking 2024 von Haus & Grund Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt erneut erhebliche Unterschiede bei den Grundsteuerbelastungen in den 100 größten Städten Deutschlands. Die Untersuchung, die wir auch schon in den Jahren 2018 und 2021 haben durchführen lassen, verdeutlicht die teils dramatischen regionalen Unterschiede bei der Grundsteuer B, die auf Immobilieneigentümern und Mietern lasten. 

Für den Vergleich wurden die jährlichen Grundsteuerbeträge für ein Einfamilienhaus in den 100 größten deutschen Städten untersucht. Spitzenreiter im Jahr 2024 ist die Stadt Regensburg: für ein typisches Einfamilienhaus wird durchschnittlich 335 Euro an Grundsteuer fällig. Am unteren Ende der Rangliste befindet sich, wie schon in der letzten Untersuchung, die Stadt Witten mit einer jährlichen Grundsteuer von 771 Euro. Die durchschnittliche Grundsteuer in den untersuchten Städten beträgt 499 Euro pro Jahr, was einem Anstieg von 4,5 Prozent gegenüber dem letzten Ranking entspricht. 

 

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in den 100 größten Städten: 
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Bemerkenswert ist, dass die Hebesätze seit der letzten Untersuchung in 26 Städten erhöht wurden. Nur Duisburg nahm als einzige Stadt eine Senkung vor. Der durchschnittliche Hebesatz in den 100 größten Städten liegt nun bei 589 Prozent, ein Plus von 25 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. Zu den günstigsten Bundesländern gehört Bayern mit einem durchschnittlichen Grundsteuerbetrag von 419 Euro, Hauseigentümer in Berlin zahlen hingegen durchschnittlich 686 Euro. Besonders in Rheinland-Pfalz gab es deutliche Erhöhungen, wo der Betrag um 72 Euro stieg und das Land auf den fünften Rang abrutschte. 

Grundlage der Analyse bilden die Grundsteuerhebesätze und die gesetzlich festgelegten Steuermesszahlen. Mit diesen Faktoren wurden für jede Stadt die jährlichen Grundsteuerbeträge ermittelt (siehe Methodenbericht). 

Abschließend lässt sich festhalten, dass viele Städte und Kommunen die bestehenden Möglichkeiten zur Steuererhöhung bereits jetzt voll ausschöpfen. Mit dem Jahreswechsel endet ein jahrelanger Reformprozess der Grundsteuer. Ab dem kommenden Jahr zahlen Mieter wie Eigentümer die „neue“ Grundsteuer. Es bleibt zu befürchten, dass in wachsenden Städten und Ballungsräumen, in denen der finanzielle Druck auf die öffentlichen Haushalte ohnehin hoch ist, die Grundsteuerhebesätze eine zunehmend bedeutende Rolle bei der finanziellen Belastung von Immobiliennutzern spielen.

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