
Klarer Schnitt

Überhängende Äste und Zweige von einem Nachbargrundstück sind immer wieder Anlass für Diskussionen mit den Nachbarn. Nicht nur, weil sie das eigene Grundstück verschatten können oder wegen des Laubfalls. Auch die unübersichtliche Rechtslage liefert genug Raum für verschiedene Meinungen.
Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren einen neuen Weg eingeschlagen, hin zu einer einfachen und nachvollziehbaren Rechtsprechung. Auch sein jüngstes Urteil (VZR 234/19) fällt in diese Reihe. Danach kann der vom Überhang betroffene Eigentümer von seinem Nachbarn den Rückschnitt aller Zweige verlangen, die über die Grundstücksgrenze hängen – und zwar ohne weitere Begründung.
Folgt der Nachbar diesem Wunsch nicht, kann der Betroffene von seinem Selbsthilferecht Gebrauch machen und die überhängenden Äste selber abschneiden. Dabei muss er nicht prüfen, welche Auswirkungen dies auf den Baum hat. Nur die Naturschutzvorgaben sind natürlich zu beachten.
Damit besteht Klarheit im Nachbarstreit – für beide Seiten. Dies ist gut, denn es erspart juristische Auseinandersetzungen. Ein klarer Schnitt in jeder Hinsicht.