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Mietaufhebungsvertrag
Mietaufhebungsvertrag – das sollten Vermieter beachten
Manchmal kommt es zur Situation, dass ein bestehender Mietvertrag frühzeitig aufgelöst werden soll und darüber zwischen Vermieter und Mieter Einvernehmen besteht. Für Sie als Vermieter ist in dieser Situation vor allem die rechtssichere Abwicklung von größter Bedeutung. Als Haus & Grund-Mitglied können Sie sich von unseren Experten beraten lassen, sodass die gesamte Abwicklung dieses Vorgangs zwischen Ihnen und Ihrem Mieter zum Kinderspiel wird.
Mietaufhebungsvertrag: Darauf müssen Sie achten
Wenn ein Mietverhältnis frühzeitig beendet werden soll und Sie sich darüber mit dem betroffenen Mieter einig sind, so muss dafür ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der beiden Parteien entsprechende Sicherheit bietet. Konkret wird daher ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen.
Meistens ist es so, dass Mieter den Vertrag frühzeitig beenden möchten. Damit Sie als Vermieter diesem Wunsch entsprechen können, sollte eine entsprechende Zahlung vereinbart werden. Schließlich wäre die Wohnung ansonsten vermietet, Sie hätten Einnahmen und müssten sich nicht weiter um die Immobilienbewirtschaftung kümmern. Daher sollte ein Pauschalbetrag vereinbart werden, der im Mietaufhebungsvertrag festgeschrieben wird.
Pauschalbetrag oder alternative Lösung?
Die Pauschale darf jedoch keinen beliebigen Betrag ausmachen, sondern muss realen Kosten entsprechen. Wenn die Immobilie unverzüglich weitervermietet werden kann, wird der Betrag entsprechend niedrig ausfallen.
Deshalb ist oftmals der einfachere Weg, mit dem Mieter zu vereinbaren, dass dieser frühzeitig aus dem Vertrag ausscheiden darf, wenn er Nachmieter findet, die zu denselben Bedingungen oder mit einer teureren Miete bereit sind, die Immobilie sofort zu übernehmen. Aus Vermietersicht sollten Sie den Weg gehen, der für Sie den geringeren Aufwand verursacht.
Gleichzeitig sind Menschlichkeit und Fingerspitzengefühl gefragt, denn oftmals sind es schließlich wichtige persönliche Gründe, die den Mieter dazu bringen, denn Vertrag frühzeitig auflösen zu wollen.
Sie als Vermieter wollen einen Mietaufhebungsvertrag
Nicht immer sind es die Mieter, von denen der Wunsch nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung ausgeht. Wer eine Immobilie wegen Eigenbedarfs nutzen will, aber nicht langwierig, womöglich sogar mit einem Rechtsstreit, durchsetzen möchte, dass der Mieter ausziehen muss, kann auf diesem Weg eine einvernehmliche Lösung finden. Ebenso kommt es zu Mietaufhebungsverträgen auf Wunsch der Vermieter, wenn die Immobilie verkauft werden soll und bestandsfrei ein höherer Preis erzielbar ist.
Wenn sich solche Situationen ergeben, kann es vorteilhaft sein, mit dem derzeitigen Mieter das Gespräch und eine Lösung zu suchen. Wenn die Umzugskosten getragen werden und es zusätzlich zu einer finanziellen Vergütung dafür kommt, dass die Wohnung freigemacht wird, willigen Mieter oftmals der vorzeitigen Beendigung des Vertrages ein. In solchen Fällen zählen schlichtweg die harten, finanziellen Fakten, um zu entscheiden, ob sich eine solche Regelung für Sie als Eigentümer lohnt oder nicht.
Mietaufhebungsvertrag: Wichtige Bestandteile
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, welche Bestanteile ein Mietaufhebungsvertrag unbedingt beinhalten muss. Doch die Praxis zeigt, dass für beide Parteien ein wirklich guter, eindeutiger Vertrag absolut wichtig ist. Dieser stellt sicher, dass es später keine Streitigkeiten gibt. Daher ist auch dringend davon abzuraten, einen Mietaufhebungsvertrag nur mündlich zu schließen, auch wenn dieser Abschluss theoretisch gültig möglich ist.
Folgende Vertragsbestandteile sind naheliegend und einzuarbeiten:
- Name und Anschrift von Vermieter und Mieter sowie Anschrift der Immobile, um die es geht
- Exaktes, vereinbartes Auszugsdatum
- Regelung bezüglich Nachmieter: Muss dieser vom bisherigen Mieter gefunden werden oder nicht?
- Welche Zahlung wird von wem und wann geleistet?
- Wurde bereits vereinbart ob und wann die Kaution zurückbezahlt wird und wurde dementsprechend der Zustand der Immobilie geprüft?
Nachdem dieser Vertrag frei gestaltet werden kann, besteht die Möglichkeit, beliebige sonstige Konditionen zu vereinbaren, sofern diese nicht gesetzes- oder sittenwidrig sind. Selbstverständlich muss der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet werden, auch Ort und Datum sollten genannt werden.
Mietaufhebungsvertrag: Darauf müssen Vermieter achten
Für Sie als Vermieter ist die Rechtssicherheit das Wichtigste. Überlegen Sie sich vorab genau, ob Sie diese Vereinbarung mit dem Mieter treffen möchten oder nicht und wenn ja, welche Konditionen für Sie tragbar sind. Welche Zahlungen eventuell nötig sind, hängt davon ab, in welcher Situation Sie sich befinden.
Möchten Sie die Wohnung bestandsfrei weiterverkaufen und deshalb das Mietverhältnis beenden? Oder will der Mieter frühzeitig ausziehen und ist er bereit, einen Nachmieter für die Immobilie zu finden, der womöglich sogar eine höhere Miete bezahlen wird? Die individuellen Gegebenheiten können die Verhandlungsgrundlage stark beeinflussen.
Damit der Vertrag sicher und rechtsgültig geschlossen werden kann und Ihre Wünsche darin bestens berücksichtigt sind, stehen Ihnen unsere Experten mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Als Mitglied von Haus & Grund können Sie uns kontaktieren und entsprechende Tipps einholen, wenn Sie Fragen rund um den Mietaufhebungsvertrag haben. So stellen wir sicher, dass Ihre Vorstellungen in vertragliche Form gegossen werden und das Mietverhältnis im beiderseitigen Interesse fair und schnell aufgelöst werden kann.
Vorteile für Haus & Grund-Mitglieder
Recht bekommen
Die Stärke von Haus & Grund ist juristische Fachkompetenz in allen Bereichen, mit denen sich Vermieter und Immobilieneigentümer auseinandersetzen müssen. Wir haben oder kennen die Fachleute, die auf dem Laufenden sind und auf deren Rat Sie vertrauen können.
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