Günstiges Vermieten nicht weiter bestrafen
Haus & Grund Deutschland fordert:
- Günstige Vermieter nicht weiter steuerlich benachteiligen. Die Kürzung von Werbungskosten für besonders soziale Mieten muss auf Fälle der Vermietung an nahe Angehörige beschränkt werden.
- Vermieter, die sich verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum eine Miete unterhalb des Mietspiegels zu verlangen, sollten in gleicher Weise wie Unternehmensnachfolger durch eine „Mietsummenklausel“ bei der Erbschaftsteuer entlastet werden.
Private Kleinvermieter erzielen häufig nur geringe Überschüsse durch ihre Vermietungstätigkeit. Die hohen Unterhaltungskosten der Immobilien und die begrenzten Möglichkeiten der Gegenfinanzierung durch die Mieteinnahmen gefährden diese Form der Alterssicherung zunehmend. Demgegenüber sind vor allem Vermieter, die in gefragten Wohnlagen vergleichsweise günstig vermieten, in vielfacher Hinsicht steuerlich benachteiligt. Immer häufiger ist als Folge zu beobachten, dass Amateurvermieter die Vermietung aufgeben und ihre Mietwohnungen an internationale Großkonzerne verkaufen müssen. Wer Wohnraum zu einer Miete anbietet, die weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt, wird bei der Einkommensteuer nach wie vor stark benachteiligt. Diese Vermieter müssen eine Kürzung ihrer Werbungskosten hinnehmen. Dies ist in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte in vielen Regionen das völlig falsche politische Signal.
Wird eine vermietete Immobilie vererbt, berechnet das Finanzamt die Mieten auch dann auf der Grundlage einer Marktmiete, wenn diese aufgrund mietrechtlich verbindlicher Beschränkungen gar nicht erzielbar ist. Im Bereich der Unternehmensnachfolge gilt hingegen ein Abschlag von bis zu 100 Prozent auf das der Erbschaftsteuer unterworfene Vermögen.