Direkt zum Inhalt
Bild
Steuern und Abgaben

Steuern

Die Begrenzung der sofort abziehbaren Sanierungskosten auf 15 Prozent in den ersten drei Jahren nach Erwerb einer Immobilie sollte abgeschafft werden.

Die derzeitige Begrenzung der sofort abziehbaren Sanierungskosten auf 15 Prozent in den ersten drei Jahren nach Erwerb als anschaffungsnahe Herstellungskosten stellt eine erhebliche Einschränkung für Immobilieneigentümer dar, die notwendige Sanierungsmaßnahmen durchführen möchten. Besonders bei energetischen Sanierungen, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen beitragen, sollte diese Begrenzung nicht gelten. Eine Abschaffung dieser Regelung würde Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung von Immobilien fördern, die Energieeffizienz steigern und somit langfristig sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile bieten.

Die Vermietung deutlich unterhalb der ortsüblichen Miete sollte nicht mehr durch den Ausschluss des Werbungskostenabzugs bestraft werden.

Derzeit führt die Vermietung deutlich unterhalb der ortsüblichen Miete zu einer Bestrafung durch den Ausschluss des Werbungskostenabzugs. Diese Regelung sollte abgeschafft werden, damit besonders soziale Vermieter steuerlich nicht mehr bestraft werden.

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge sollten an die Immobilienwertentwicklung der letzten 15 Jahre angepasst werden.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Familienbereich bedarf einer kritischen Überprüfung hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit. Die derzeitigen Freibeträge sind zudem nicht mehr zeitgemäß und berücksichtigen nicht die stark gestiegenen Immobilienwerte der letzten 15 Jahre. Eine Anpassung der Freibeträge an die aktuelle Immobilienwertentwicklung würde Familien entlasten und die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie erleichtern. Dies ist notwendig, um die finanzielle Belastung für Erben zu reduzieren und den Fortbestand von Familienvermögen zu sichern.

Ausgaben für die Sanierung und Modernisierung geerbter Immobilien sollten auf die Erbschaftsteuer angerechnet werden können.

Die Möglichkeit, Sanierungsausgaben auf die Erbschaftsteuer anzurechnen, würde Erben finanziell entlasten und Anreize für die Instandhaltung und Modernisierung geerbter Immobilien schaffen. Dies ist besonders wichtig, um den Wert und die Qualität des Immobilienbestands zu erhalten. Durch die Anerkennung dieser Ausgaben würde nicht nur die finanzielle Belastung der Erben reduziert, sondern auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und Werterhaltung von Immobilien geleistet werden.

Das derzeitige Bundesmodell bei der reformierten Grundsteuer sollte durch ein wertneutrales Flächenmodell ersetzt werden.

Die derzeitige wertbezogene Besteuerung mit Bodenrichtwerten macht die Grundsteuer zu einer de facto Sondervermögensteuer auf Immobilien. Ein wertneutrales Flächenmodell würde zu einer gerechteren und transparenteren Besteuerung führen.

Der Grunderwerbsteuersatz sollte bundesweit einheitlich sein und deutlich gesenkt werden.

Hohe Steuersätze stellen eine erhebliche finanzielle Hürde beim Erwerb von Wohneigentum dar. Eine Senkung der Steuersätze würde den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und somit mehr Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Eigentum zu erwerben. Dies fördert die Eigentumsbildung und trägt zur Stabilität und sozialen Durchmischung der Wohngebiete bei.