Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
André Wilm, Rechtsberater

Mieterhöhung: aktuellster Mietspiegel erforderlich

Vermieter sollten bereits beim Abschluss des Mietvertrages mit ihrem Mieter an die Möglichkeit einer zukünftigen Mieterhöhung denken. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern, die Mietverträge von Haus & Grund zu nutzen. In diesen ist die Möglichkeit für eine Staffelmieterhöhung oder eine Indexmieterhöhung vorgesehen, welche beide ein probates Mittel zur Sicherung einer vertraglich vereinbarten Mieterhöhung darstellen.

Wurde im Mietvertrag keine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, so kann der Vermieter im laufenden Mietverhältnis eine Mieterhöhung nur anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen. Um die ortsübliche Vergleichsmiete nachzuweisen, kann sich der Vermieter auf einen offiziellen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder alternativ drei Vergleichsmieten berufen. Ein solcher liegt in Schleswig-Holstein jedoch nur in Kiel, Lübeck, Neumünster und Norderstedt vor.
Unter bestimmten Umständen kann ein Vermieter bei der Begründung der Mieterhöhung einen Mietspiegel einer benachbarten Gemeinde heranziehen (§ 558 a Abs. 4 S. 2 BGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Mietspiegel einer anderen Gemeinde jedoch nur dann ein taugliches Begründungsmittel, wenn es sich um den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde handelt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann auch ein veralteter Mietspiegel zur Begründung des Erhöhungsverlangens herangezogen werden (§ 558 a Abs. 4 S. 2 BGB). Indes jedoch kann ein veralteter Mietspiegel nach der Rechtsprechung des BGH nicht immer ausreichend sein, um das Erhöhungsverlangen des Vermieters formell wirksam zu begründen. In seiner Entscheidung vom 16.10.2019 (Az. VIII ZR 340/18) hat der BGH die Wirksamkeit einer Mieterhöhung, welche auf einen 20 Jahre alten Mietspiegel gestützt war, verneint.

Der BGH führt in der der Entscheidung an, dass das Gesetz davon ausgehe, dass grundsätzlich ein Aktualisierungserfordernis für Mietspiegel innerhalb einer Frist von zwei Jahren bestehe. Zwar sei zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich auch die Bezugnahme auf einen veralteten Mietspiegel gestattet, wenn bei Abgabe des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters kein Mietspiegel vorhanden sei, bei dem die Vorschriften zur Aktualisierung eingehalten wären. Aus dieser Regelung folge allerdings nicht, dass das Alter des Mietspiegels bedeutungslos wäre, der Vermieter somit einen beliebig veralteten Mietspiegel zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens heranziehen könne, sofern ein neuer Mietspiegel nicht erstellt, beziehungsweise eine Aktualisierung nicht vorgenommen wäre.

Das bedeutet in praktischer Hinsicht, dass sich ein Vermieter zwar grundsätzlich auf einen veralteten Mietspiegel bei der Mieterhöhung berufen kann, dass jedoch ein „zu alter“ Mietspiegel gegebenenfalls nicht ausreichend sein kann, um das Erhöhungsverlangen wirksam zu begründen. Vermieter sollten daher darauf achten, bei der Mieterhöhung einen möglichst aktuellen Mietspiegel heranzuziehen.

Fragen zur Möglichkeit der Mieterhöhung beantwortet Ihnen gerne der Rechtsberater Ihres Ortsvereins.

Verwandte Blogartikel

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich die Frage, was der Mieter bei Auszug zu tun hat.

Urteil
Rechtstipp

Eine immer wieder im Rahmen der Rechtsberatung des Landesverbandes gestellte Frage der Mitglieder lautet: wie hoch muss der Zahlungsrückstand des

Mietshaus
Rechtstipp

Einige Vermieter wünschen sich einen Wohnraummietvertrag nur für eine begrenzte Zeit mit den Mietern abzuschließen. Der Blogbeitrag beschäftigt sich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Was ändert sich 2024? Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze. Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick

Ruf-Biewer
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich diese Frage, so auch in diesem Jahr: in welcher Zeit darf man Böller und Feuerwerk kaufen und abbrennen? Ein Blick in das

Wohnhäuser
Rechtstipp

In Deutschland gibt es Verkehrssicherungspflichten, die Hauseigentümer dazu verpflichten, für die Sicherheit rund um ihre Immobilien zu sorgen.

Weihnachten
Rechtstipp

Alle Jahre wieder bringt die beschauliche Adventszeit Kerzenlicht in die Wohnzimmer. Doch allzu oft wird sorglos mit dem offenen Feuer umgegangen und

Winterdienst Streuern schnee
Rechtstipp

Der Winter bringt nicht nur Freude, sondern auch Pflichten mit sich. Eine davon ist die Schnee- und Eisbeseitigung vor dem eigenen Grundstück. Doch

kostenlose Rechtsberatung Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Die Kündigung eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein gravierender Schritt. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen

Rechtsberatung in Kiel
Rechtstipp

Es stellt sich für Vermieter oft die Frage, ob die Mietpartei gegenüber dem Vermieter reagieren muss, wenn die Kündigung ordnungsgemäß beim Mieter

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Oftmals erreicht uns im Rahmen der Rechtsberatung die Frage von Mitgliedern in deren Position als Vermieter, ob der Mieter auf eine diesem zugestellte

Sparen
Rechtstipp

Die Anlage einer Mietkaution unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften, die der Vermieter zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten mit dem Mieter

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Am 31. Januar 2023 lief die Frist ab. Bis dann mussten Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Wie ist der aktuelle Stand?

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Wie möchten Sie im hohen Alter mit Ihrem Eigentum verfahren? In der Rechtsberatung stellt sich diese Frage regelmäßig. Besteht die Möglichkeit weiter