Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
André Wilm, Rechtsberater

Mieterhöhung: aktuellster Mietspiegel erforderlich

Vermieter sollten bereits beim Abschluss des Mietvertrages mit ihrem Mieter an die Möglichkeit einer zukünftigen Mieterhöhung denken. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern, die Mietverträge von Haus & Grund zu nutzen. In diesen ist die Möglichkeit für eine Staffelmieterhöhung oder eine Indexmieterhöhung vorgesehen, welche beide ein probates Mittel zur Sicherung einer vertraglich vereinbarten Mieterhöhung darstellen.

Wurde im Mietvertrag keine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, so kann der Vermieter im laufenden Mietverhältnis eine Mieterhöhung nur anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen. Um die ortsübliche Vergleichsmiete nachzuweisen, kann sich der Vermieter auf einen offiziellen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder alternativ drei Vergleichsmieten berufen. Ein solcher liegt in Schleswig-Holstein jedoch nur in Kiel, Lübeck, Neumünster und Norderstedt vor.
Unter bestimmten Umständen kann ein Vermieter bei der Begründung der Mieterhöhung einen Mietspiegel einer benachbarten Gemeinde heranziehen (§ 558 a Abs. 4 S. 2 BGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Mietspiegel einer anderen Gemeinde jedoch nur dann ein taugliches Begründungsmittel, wenn es sich um den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde handelt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann auch ein veralteter Mietspiegel zur Begründung des Erhöhungsverlangens herangezogen werden (§ 558 a Abs. 4 S. 2 BGB). Indes jedoch kann ein veralteter Mietspiegel nach der Rechtsprechung des BGH nicht immer ausreichend sein, um das Erhöhungsverlangen des Vermieters formell wirksam zu begründen. In seiner Entscheidung vom 16.10.2019 (Az. VIII ZR 340/18) hat der BGH die Wirksamkeit einer Mieterhöhung, welche auf einen 20 Jahre alten Mietspiegel gestützt war, verneint.

Der BGH führt in der der Entscheidung an, dass das Gesetz davon ausgehe, dass grundsätzlich ein Aktualisierungserfordernis für Mietspiegel innerhalb einer Frist von zwei Jahren bestehe. Zwar sei zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich auch die Bezugnahme auf einen veralteten Mietspiegel gestattet, wenn bei Abgabe des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters kein Mietspiegel vorhanden sei, bei dem die Vorschriften zur Aktualisierung eingehalten wären. Aus dieser Regelung folge allerdings nicht, dass das Alter des Mietspiegels bedeutungslos wäre, der Vermieter somit einen beliebig veralteten Mietspiegel zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens heranziehen könne, sofern ein neuer Mietspiegel nicht erstellt, beziehungsweise eine Aktualisierung nicht vorgenommen wäre.

Das bedeutet in praktischer Hinsicht, dass sich ein Vermieter zwar grundsätzlich auf einen veralteten Mietspiegel bei der Mieterhöhung berufen kann, dass jedoch ein „zu alter“ Mietspiegel gegebenenfalls nicht ausreichend sein kann, um das Erhöhungsverlangen wirksam zu begründen. Vermieter sollten daher darauf achten, bei der Mieterhöhung einen möglichst aktuellen Mietspiegel heranzuziehen.

Fragen zur Möglichkeit der Mieterhöhung beantwortet Ihnen gerne der Rechtsberater Ihres Ortsvereins.

Verwandte Blogartikel

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Rechtstipp

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Prüfung von Bau- und Kaufverträgen
Rechtstipp

Dieser Blog—Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was Eigentümer*innen von Baudenkmälern beachten müssen, wenn sie erneuerbare Energien, wie z. B

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Eichfristen müssen im Auge behalten werden: Zur Erfassung verbrauchsrelevanter Werte im Rahmen eines Mietverhältnisses sollte immer darauf geachtet

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Keine Seltenheit in der Rechtsberatung: bei einem Mietvertrag finden sich mehrere Personen auf der Mieterseite. Doch das Leben bringt oftmals

Hausgeld
Rechtstipp

Mietvertrag ohne Vorauszahlungen: wer zahlt die Betriebskosten? In der Rechtsberatung schildern Mitglieder uns manchmal einen Fall, bei dem im

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber