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Das abgemeldete Auto des Mieters
Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein abgemeldetes Auto nicht nur kurzfristig auf einem zur Wohnanlage gehörenden Stellplatz abgestellt hat. Insoweit wird hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache überschritten. Ist der Mieter vertraglich berechtigt einen PKW-Stellplatz zu nutzen, gilt dies nur für angemeldete oder lediglich vorübergehend (z.B. Zwecks Ummeldung) abgemeldete Autos.
Verstoß gegen die Zweckbestimmung eines PKW-Stellplatzes
Das Abstellen eines nicht nur vorübergehend abgemeldeten Autos entspricht nicht der Zweckbestimmung eines PKW-Stellplatzes. Insoweit ist der Nutzungszwecks eines Kfz-Stellplatzes das vorübergehende Parken eines angemeldeten Kraftfahrzeuges, welches darüber hinaus am Straßenverkehr teilnehmen kann. Hinzu kommt, dass Kraftfahrzeuge die keinen Gebrauchswert mehr haben, rechtlich gesehen Zwangsabfall im Sinne des § 4 Kreislauwirtschaftsgesetzes sind. Insoweit ist das Abstellen des abgemeldeten PKW auf dem Stellplatz auch unabhängig von den vertraglichen Verpflichtungen des Mieters rechtswidrig.
Strafrechtliche Relevanz?
Auch eine strafrechtliche Relevanz kann in Hinblick auf § 326 Absatz 1 Nr. 4 a StGB (unerlaubter Umgang mit Abfällen) nicht ausgeschlossen werden.
Empfehlung
Sollte ein Mieter daher sein abgemeldetes Auto, nicht nur vorübergehend auf einem Stellplatz des Mietobjektes abstellen, empfehlen wir eine Abmahnung auszusprechen und den Mieter unter Fristsetzung zur Beseitigung des Autos aufzufordern.