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Wissenswertes
Martin Rathsack, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Ausblick: Anschluss für Elektroautos

Zukünftig soll es deutlich leichter werden Elektroladestation für den Infrastrukturwandel und das spätere Aufladen von Elektroautos zu installieren.

Zum einen stellt sich die Frage der baulichen Genehmigung einer solchen Anlage – bei der Installation einer so genannten Wallbox im Bereich einer vorhandenen Garage oder Tiefgarage ist grundsätzlich keine Baugenehmigung notwendig, da in den vorhandenen Baukörper in keiner Weise eingegriffen wird.

Noch nicht für alle Bundesländer abschließend geklärt ist die Frage der Installation sogenannter Ladesäulen im Bereich von freien Stellplätzen oder Carports. Für den Bereich öffentlicher Stellplätze hat nunmehr der BayVGH (Beschl. v. 13.07.2018, Az. 8 CE 18.1071) im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für solche Anlagen verneint.

Ist nun der baurechtliche Teil geklärt, und für den einzelnen Grundstückseigentümer damit gegebenenfalls eine Lösung gefunden, so verbleibt die Frage wie sich Wohnungseigentümer in Zukunft mit entsprechender Lade Infrastruktur am heimischen Stellplatz versorgen können.

Auf Initiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg beauftragten die Justizminister im Jahr 2018 eine Arbeitsgruppe mit entsprechenden Entwürfen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Mietrechts um künftig in den dortigen Konstellationen die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektroautos zu verbessern.

Ende März 2020 hat das Bundeskabinett nun in einem umfassenden Reformpaket zum Wohnungseigentumsgesetzes unter anderem einen Anspruch des Wohnungseigentümers auf Installation einer solchen Lademöglichkeit auf eigene Kosten beschlossen. Die Beratungen des Bundestages zu einer konkreten Änderung dauern an. Unter welchen Bedingungen und mit welchen notwendigen Mehrheiten sodann solche Lade Infrastruktur zu schaffen ist wird sich in naher Zukunft zeigen.

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