Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
Jan F. Nilges, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Umlagefähigkeit von den Kosten des Betriebs des Fahrstuhls

Kurz vor dem Jahreswechsel sind einige Vermieter noch damit beschäftigt die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr zu erstellen oder sie befinden sich bereits in Auseinandersetzungen mit ihren Mietern über einzelne Punkte der Abrechnung. Ein Punkt, der immer wieder zu Streitigkeiten führt, ist die Frage, ob die Kosten des Betriebs für den hauseigenen Fahrstuhl umlagefähig sind. Grundsätzlich ist die Frage zunächst einmal mit „Ja" zu beantworten.
Die Betriebskostenverordnung führt hierzu unter § 2 Nr. 7 aus:

„Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
(…)
die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;"


Voraussetzung dafür, dass die Kosten des Betriebs des Fahrstuhls auf die Mieter umgelegt werden können, ist natürlich, dass dies wirksam im Mietvertrag vereinbart worden ist. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass Mieter einer Erdgeschoßwohnung behaupten, dass sie die Kosten des Betriebs des Fahrstuhls nicht mittragen müssen, jedenfalls aber eine Umlage nach Wohnfläche nicht rechtens sei, da sie keinerlei Nutzen aus dem Fahrstuhl ziehen würden. Dieser Ansicht erteilte der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2006, Az. VIII ZR 103/06, eine klare Absage und erklärt, dass auch der Mieter einer Erdgeschosswohnung die Betriebskosten mittragen muss, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Insoweit stellt der BGH auch heraus, dass eine nach der jeweiligen Verursachung oder tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage dieser Kosten auf die Mieter vielfach nicht praktikabel wäre und eine erhebliche Unübersichtlichkeit und möglicherweise auch laufende Veränderung in der Abrechnung zur Folge hätte.

Tatsächlich hat der BGH seine Rechtsprechung in einem späteren Urteil aber noch dahingehend konkretisiert, dass in bestimmten Fällen die Umlage der Kosten des Betriebs eines Fahrstuhls auf bestimmte Mieter ausgeschlossen sein kann (vgl. Urteil vom 08. April 2009, Az. VIII ZR 128/06). Dies ist immer dann der Fall, wenn Mieter von der Nutzung des Fahrstuhls tatsächlich ausgeschlossen sind. So dürfen Mieter nicht mit den Kosten des Betriebs des Fahrstuhls belastet werden, wenn ihre Wohnungen durch den Fahrstuhl gar nicht erschlossen werden, weil der Aufzug nur einem Teil der Mieter eines Gebäudes oder einer Wirtschaftseinheit zur Verfügung steht.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es für die Umlagefähigkeit nicht darauf ankommt, ob der Mieter den Aufzug tatsächlich nutzt oder dafür kein Bedürfnis hat sondern ob seine Wohnung mit dem Aufzug tatsächlich erreichbar ist.

Verwandte Blogartikel

Wohnhäuser
Rechtstipp

In Deutschland gibt es Verkehrssicherungspflichten, die Hauseigentümer dazu verpflichten, für die Sicherheit rund um ihre Immobilien zu sorgen.

Weihnachten
Rechtstipp

Alle Jahre wieder bringt die beschauliche Adventszeit Kerzenlicht in die Wohnzimmer. Doch allzu oft wird sorglos mit dem offenen Feuer umgegangen und

Winterdienst Streuern schnee
Rechtstipp

Der Winter bringt nicht nur Freude, sondern auch Pflichten mit sich. Eine davon ist die Schnee- und Eisbeseitigung vor dem eigenen Grundstück. Doch

kostenlose Rechtsberatung Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Die Kündigung eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein gravierender Schritt. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen

Rechtsberatung in Kiel
Rechtstipp

Es stellt sich für Vermieter oft die Frage, ob die Mietpartei gegenüber dem Vermieter reagieren muss, wenn die Kündigung ordnungsgemäß beim Mieter

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Oftmals erreicht uns im Rahmen der Rechtsberatung die Frage von Mitgliedern in deren Position als Vermieter, ob der Mieter auf eine diesem zugestellte

Sparen
Rechtstipp

Die Anlage einer Mietkaution unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften, die der Vermieter zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten mit dem Mieter

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Am 31. Januar 2023 lief die Frist ab. Bis dann mussten Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Wie ist der aktuelle Stand?

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Wie möchten Sie im hohen Alter mit Ihrem Eigentum verfahren? In der Rechtsberatung stellt sich diese Frage regelmäßig. Besteht die Möglichkeit weiter

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Rechtstipp

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein