Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp
Jan F. Nilges, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Umlagefähigkeit von den Kosten des Betriebs des Fahrstuhls

Kurz vor dem Jahreswechsel sind einige Vermieter noch damit beschäftigt die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr zu erstellen oder sie befinden sich bereits in Auseinandersetzungen mit ihren Mietern über einzelne Punkte der Abrechnung. Ein Punkt, der immer wieder zu Streitigkeiten führt, ist die Frage, ob die Kosten des Betriebs für den hauseigenen Fahrstuhl umlagefähig sind. Grundsätzlich ist die Frage zunächst einmal mit „Ja" zu beantworten.
Die Betriebskostenverordnung führt hierzu unter § 2 Nr. 7 aus:

„Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
(…)
die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;"


Voraussetzung dafür, dass die Kosten des Betriebs des Fahrstuhls auf die Mieter umgelegt werden können, ist natürlich, dass dies wirksam im Mietvertrag vereinbart worden ist. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass Mieter einer Erdgeschoßwohnung behaupten, dass sie die Kosten des Betriebs des Fahrstuhls nicht mittragen müssen, jedenfalls aber eine Umlage nach Wohnfläche nicht rechtens sei, da sie keinerlei Nutzen aus dem Fahrstuhl ziehen würden. Dieser Ansicht erteilte der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2006, Az. VIII ZR 103/06, eine klare Absage und erklärt, dass auch der Mieter einer Erdgeschosswohnung die Betriebskosten mittragen muss, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Insoweit stellt der BGH auch heraus, dass eine nach der jeweiligen Verursachung oder tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage dieser Kosten auf die Mieter vielfach nicht praktikabel wäre und eine erhebliche Unübersichtlichkeit und möglicherweise auch laufende Veränderung in der Abrechnung zur Folge hätte.

Tatsächlich hat der BGH seine Rechtsprechung in einem späteren Urteil aber noch dahingehend konkretisiert, dass in bestimmten Fällen die Umlage der Kosten des Betriebs eines Fahrstuhls auf bestimmte Mieter ausgeschlossen sein kann (vgl. Urteil vom 08. April 2009, Az. VIII ZR 128/06). Dies ist immer dann der Fall, wenn Mieter von der Nutzung des Fahrstuhls tatsächlich ausgeschlossen sind. So dürfen Mieter nicht mit den Kosten des Betriebs des Fahrstuhls belastet werden, wenn ihre Wohnungen durch den Fahrstuhl gar nicht erschlossen werden, weil der Aufzug nur einem Teil der Mieter eines Gebäudes oder einer Wirtschaftseinheit zur Verfügung steht.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es für die Umlagefähigkeit nicht darauf ankommt, ob der Mieter den Aufzug tatsächlich nutzt oder dafür kein Bedürfnis hat sondern ob seine Wohnung mit dem Aufzug tatsächlich erreichbar ist.

Verwandte Blogartikel

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Denkmalschutz ist eine Herausforderung für Immobilieneigentümer. Wer Eigentümer eines Kulturdenkmals ist, hat Rechte und Pflichten zu beachten.

Sparen
Rechtstipp

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu regeln. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben gern eine gewisse Absicherung bzgl. des Endes

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Urteil
Rechtstipp

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Irgendwann ereilt uns alle das gleiche Schicksal: Das Leben findet unweigerlich sein Ende. Ob unerwartet oder absehbar, jung oder alt, krank oder

Tinyhouse
Rechtstipp

Tiny Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch rechtliche Fragen stellen potenzielle Eigentümer oft vor Herausforderungen. In Deutschland

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Der Bundestag erlaubt virtuelle Eigentümerversammlungen bei Zustimmung von drei Vierteln der Eigentümer. Eine jährliche Präsenzversammlung bleibt bis

Bauherren_iStock-1396823211.jpg
Rechtstipp

Wir erleben es immer wieder: es bestehen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Vermieter und dem Mieter über die Höhe der Miete oder anderen

Vermieter_GettyImages-748337483.jpg
Rechtstipp

Wenn es um den Erwerb von Grundstücken geht, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Probleme zu

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Die Möglichkeiten von menschlichen Verfehlungen sind vielfältig – so auch im mietrechtlichen Bereich. Ausbleibende Mietzahlungen, übermäßige

Kosten Vermieten
Rechtstipp

In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab dem 01.Mai 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine

Bauschadenermittlung Kiel
Rechtstipp

In der Regel muss der Mieter für bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters einholen. Keine Zustimmung muss lediglich bei

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur