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Wissenswertes
Martin Rathsack, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Tod des Mieters

Ausgangslage Einsamkeit
Leider eine nicht so seltene Situation, vereinsamte, ältere Mieter.
Wenn diese versterben ergeben sich für den Vermieter Fragen und ggf. Probleme.

Die ersten Schritte
Suchen Sie Daten des Mieters zusammen, gab es Kontakt zu Verwandten, Freunden des Mieters? Manchmal hat der Vermieter solche Daten erhalten, wenn der Mieter längere Zeit in den Urlaub fuhr. Andernfalls können Nachbarn befragt werden.
Sind keine Familienangehörigen (Erben) zu finden, dann sollte das Nachlassgericht angeschrieben werden, hier ist eine Sonderkündigung wegen des Todes des Mieters an die Erben zugleich mit einem Antrag auf Einsetzung Nachlassverwalters an das Gericht auszuführen. Die Kündigung beendet den Mietvertrag, der Nachlassverwalter verschafft Ihnen Zugang und gibt die Wohnung zurück. Die Kündigung muss binnen eines Monats nach Kenntnis des Todes ausgesprochen sein (Mitglieder nutzen gerne unsere Vorlage). Leider kommt es gerade beim Nachlassgericht wegen schleppender Erbenermittlung und langsamen Gerichten zu Verzögerungen.

Die Wohnung zurückbekommen, wer bezahlt die Schäden?
Nach Rückerhalt trifft viele erst der echte Schreck, ungeräumt, unrenoviert, schlimmstenfalls ist eine Tatortreinigung und Spezialräumung in der Wohnung notwendig.
Dokumentieren Sie die Kosten, bleiben Sie mit dem Nachlassgericht in Kontakt- wenn der Mieter als Erblasser noch Vermögen gehabt hat, so können Sie die Schäden gegen die Erbmasse geltend machen. Auch können Sie Ihre Schäden mit einer Kaution verrechnen.

Ist kein Erbe vorhanden, so bleiben Sie auf den Schäden sitzen und müssen schauen, wie Sie durch schnelles Handeln wenigstens die Mietausfälle minimieren.
Lassen Sie sich zur Abschreibung der außergewöhnlichen Belastungen und Investitionen von Ihrem Steuerberater beraten, wenigstens können Sie hierdurch die Steuerpflicht etwas minimieren.

Kann man vorsorgen?
Fragen Sie den Mieter nach Kontakten zu seiner Familie, ob Sie einen Notfallkontakt bekommen können. Vielleicht kann ein Mieter Ihnen oder einer Ihnen bekannten Person einen Schlüssel geben und so kann in diesem Falle der Zugang zur Wohnung erleichtert werden.
Einen endgültigen Schutz gibt es jedoch nicht.

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