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Was bedeutet die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein für private Grundeigentümer?
Der Kurs der neuen schwarz-grünen Landesregierung ist in dem Koalitionsvertrag mit dem Titel „Ideen verbinden – Chancen nutzen Schleswig-Holstein gestalten“ festgelegt.
Welche Auswirkungen hat diese Vereinbarung für private Grundeigentümer?
Unmittelbar hat der Koalitionsvertrag keine Auswirkungen. Verbindlich sind erst Gesetze. Allerdings zeigt der Koalitionsvertrag schon, welche Gesetze die neue Koalition auf den Weg bringen wird.
Was kommt auf die privaten Grundstückseigentümer zu?
Die gute Nachricht: Die Mietpreisbremse kommt nicht zurück. Die Mietpreisbremse hätte bedeutet, dass Eigentümer bei der Neuvermietung maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, die regelmäßig der Mietspiegel abbildet, liegen dürfen. Das würde insbesondere private Vermieter hart treffen, da diese die Miete im laufenden Mietverhältnis kaum oder gar nicht erhöhen, sondern bei einem Mieterwechsel in die Wohnung investieren. Dann versuchen sie, bei der Neuvermietung die marktübliche Miete zu erzielen. Mit einer Mietpreisbremse würden sich Investitionen in die Wohnung nicht auszahlen.
Wermutstropfen: Es soll wieder eine Kappungsgrenzenverordnung eingeführt werden. Die Kappungsgrenze limitiert die Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis auf 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren. Diese Kappungsgrenze kann auf 15 Prozent gesenkt werden. Voraussetzung ist, dass die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde besonders gefährdet ist“. Mit anderen Worten: Dort wo der Wohnraum besonders knapp ist, kann die Kappungsgrenze auf 15 Prozent begrenzt werden. In Schleswig-Holstein könnte das in Ballungsräumen der Fall sein.
Kaum betroffen dürften private Vermieter von einem Wohnraumschutzgesetz sein, das eingeführt werden soll. Das Wohnraumschutzgesetz soll Kommunen ermöglichen, etwas gegen Verwahrlosung von Wohnraum unternehmen zu können. Leider gibt es in Schleswig-Holstein unrühmliche Beispiele von Wohnungsunternehmen, die ihre Bestände haben herunterkommen lassen, so dass Mieter in unwürdigen Umständen leben müssen. Nach unserer Erfahrung kümmern sich private Vermieter sehr gut um ihren Wohnungsbestand und wären daher durch dieses Gesetz nicht betroffen.
Beim Klimaschutz gibt es auch Licht und Schatten. Zwar soll es eine Solardachpflicht geben. Diese betrifft allerdings nur Neubauten und gilt erst ab dem Jahr 2025. Das heißt, Eigentümer von Bestandsgebäuden sind nicht betroffen, sondern können selbst entscheiden, ob sie Photovoltaik nachrüsten oder nicht. Eine gute Nachricht gibt es für Vermieter, die ihre Wohngebäude energetisch modernisieren wollen. Das ist oftmals mit hohem Aufwand verbunden, wenn man beispielsweise das Dach dämmt und neue Fenster einbaut. Mieter haben oft nicht die Mittel, eine Modernisierungsmieterhöhung bezahlen zu können. Hier will die neue Landesregierung Förderprogramme auflegen, damit die Netto-Kaltmiete nicht steigt.
Wer Interesse hat, diese Themen im Koalitionsvertrag nachzulesen, wird bei der CDU hier und bei den Grünen hier fündig. Wohnungspolitische Themen finden sich ab Seite 73.